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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?  (Gelesen 6037 mal)

Bruno1604

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Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
« Antwort #15 am: 01. Juni 2014, 14:22:12 »

Das ist mir schon alles klar , nur kommen hier keine Antworten auf meine Fragen , sondern nur " Melden macht frei "  :( :(. Es handelt sich bei meinem Verfahren um eine Lapalie und es gibt verschiedene Rechtsprechungen diesbezüglich . Wer hat denn hier Erfahrungen diesbezüglich , wenn er mit diesem geheimnis seinen Dienst angetreten hat ? Was passiert wenn ich jetzt 2 Wochen später anrufe und sage " Tut mir leid , ich hatte da eine andere Einschätzung zu " . Ich bitte um kompetente Antworten und nicht um weitere Schuldzuweisungen . Vielen Dank .
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Flexscan

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Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
« Antwort #16 am: 01. Juni 2014, 14:25:35 »

auch mit dem lesen hapert es wohl anscheinend...

DU BIST VERPFLICHTET, SÄMTLICHE ÄNDERUNGEN ZU MELDEN, AUCH DAS ANSTEHENDE VERFAHREN.

Alles andere ist Einstellungsbetrug.
Nun verstanden??

Meine Herren...

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elec

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Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
« Antwort #17 am: 01. Juni 2014, 14:36:51 »



Glaubst du allen ernstes, dass dir hier beim Betrügen geholfen wird?

Tapatalk on NEXU5

Bruno1604

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Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
« Antwort #18 am: 01. Juni 2014, 14:55:24 »

Also ich habe im Leben gelernt , dass man auf eine Frage antwortet !! Ich habe ich da einen Fehler gemacht und möchte diesen jetzt wieder ausbügeln !! Aber klare Antworten kommen hier leider nicht !! Vieleicht liegt es auch an der Inkompetenz einiger User hier , das kann ich nur mutmaßen und stattdessen gibt es nur Schuldzuweisungen . Toll  :-X :-X . Es ist meine Entscheidung , ich muß damit leben und Fehler sind dazu da um gemacht zu werden . Also nochmal : WER hat Erfahrungen diesbezüglich gesammelt , da ich garantiert nicht der Einzige bin dem dieses passiert ist .
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Pericranium

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Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
« Antwort #19 am: 01. Juni 2014, 14:58:00 »

Also ich habe im Leben gelernt , dass man auf eine Frage antwortet !! Ich habe ich da einen Fehler gemacht und möchte diesen jetzt wieder ausbügeln !! Aber klare Antworten kommen hier leider nicht !! Vieleicht liegt es auch an der Inkompetenz einiger User hier , das kann ich nur mutmaßen und stattdessen gibt es nur Schuldzuweisungen . Toll  :-X :-X . Es ist meine Entscheidung , ich muß damit leben und Fehler sind dazu da um gemacht zu werden . Also nochmal : WER hat Erfahrungen diesbezüglich gesammelt , da ich garantiert nicht der Einzige bin dem dieses passiert ist .

Bei Ihnen sind Hopfen und Malz einfach verloren...
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ulli76

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Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
« Antwort #20 am: 01. Juni 2014, 14:58:16 »

Na klar und wenn nicht die passenden Antworten kommen, ist der Antwortende inkompetent und man beleidigt ihn.

Meine Fresse, ist das denn so schwer? Es ist völlig wumpe, was andere für Erfahrungen gemacht haben. Du bist verpflichtet ein laufendes Verfahren anzugeben. Wenn du das nicht machst, stellt das einen Einstellungsbetrug dar. Was das bedeutet kannst du unsere Suchfunktion fragne.

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Flexscan

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Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
« Antwort #21 am: 01. Juni 2014, 14:58:44 »

und daher ist hier dicht.
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Flexscan

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Antw:Bekommt die BW immer Kenntnis von laufenden Ermittlungsverfahren ?
« Antwort #22 am: 01. Juni 2014, 15:03:57 »

danke an Ralf, dessen Antwort ich noch hier reinsetze.

Zitat
Die einzig richtige Antwort ist, dass du das melden musst.

Was passieren kann, wenn du das nicht tust, habe ich schon öfters erlebt: da keine Sicherheit für den Dienstposten erteilt werden konnte, wurde umgeplant an einen anderen Standort bzw auch eine andere Verwendung bis (in den meisten Fällen) Entlassung innerhalb von 14 Tagen.

Zitat
Ich habe ich da einen Fehler gemacht und möchte diesen jetzt wieder ausbügeln
Das kannst du möglicherweise, aber halt eben nicht, in dem du dem jetzt einen neuen Fehler hinzufügst. Du begehst Betrug, falls du es nicht verstanden hast.
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