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Einbringen eines Hundes in eine militärische Liegenschaft (Kaserne)

Begonnen von OlegOleg, 30. Mai 2014, 07:52:23

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OlegOleg

Hallo zusammen,

Wollte mal fragen wo es geregelt steht welche Vorgaben erfüllt werden müssen um seinen Hund mit in eine Kaserne bringen zu dürfen.

Ich führe seit Jahren Hunde im Gebrauchs und Schutzdienst Hundesport. Es handelt sich um einen Malinois der voll sozialisiert und bestens erzogen und ausgebildet ist. Er wurde beim Amtsveterinär vorgeführt.

Am Standort besitze ich eine Einzelstube.

LG


greeN2010

Einfach zum Spieß gehen, der regelt das.. hab ich auch gemacht.. meiner darf sogar mit in die Werkstatt
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Ralf

Kommt auf die Kaserne und Dienststelle an.
Bei uns ist es nur im Ausnahmefall (tageweise) erlaubt, also keine Regelmäßigkeit.
Voraussetzung ist Leinenzwang und gültige Impfungen.
Weiterhin ZDv 70/1 Ziff 337ff.
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OlegOleg


Cherryblossom

Bei uns nennt sich das "Antrag über das zeitweise Einbringen von Tieren in die Liegenschaft", bedeutet gleichzeitig auch; "nur" tagsüber, nicht nachts. Allerdings gibt es bei uns auch kaum/ keine regulären Unterkünfte, handelt sich also zumeist um die Büros dann.
Bei uns sind es auch recht viele, ich glaub um 5-6, meiner inklusive, die wirklich regelmäßig bis täglich dabei sind.
Auf dem Kasernengelände herrscht Leinenpflicht und selbstverständlich sind alle Hinterlassenschaften wegzuräumen.

Vorlegen musste ich;
-den Antrag, unterschrieben auch vom jeweiligen Vorgesetzten
-Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
-tierärztliches Gutachten, dass er frei von ansteckenden Krankheiten und sonstigem Ungeziefer ist.

Zusätzlich muss es natürlich "laufen", sprich sollte der Hund mit im Büro sein, muss auch "Publikumsverkehr" gefahrlos durchlaufen können, ohne sofort "angefallen" und je nach Hund ggf "zwangsbeschmust" zu werden.
Sollte es nicht funktionieren, kann diese Erlaubnis auch wieder entzogen werden.
Ich habe mir zB einen eigenen Staubsauger mitgenommen und sorge dafür, dass mein Büro täglich mind. 1 mal enthaart wird, halte für den Fall der Fälle eine Fusselrolle parat und auch sonst darf der Hund den Tagesbetrieb eben nicht stören. Ich gehe in der Mittagspause meine Runde mit ihm, dies auch außerhalb der Kaserne.

Rechne damit, dass es immer Kandidaten gibt, die zB keine Hunde mögen oder wahlweise auch einfach einen Anlass suchen "Stunk" zu machen (Bei uns wurde mal unterstellt die Hundehalter würden ihre Hunde auf den Sportplatz machen lassen und das ganze auch nicht wgeräumen. Sorgte natürlich erstmal für Aufruhr, es stellte sich dann aber heraus, dass es Nachbars freilaufende Katzen waren, die leider keine Beutelchen dabeihatten. ;) Das ganze ging auch von jemandem aus, der schlicht und ergreifend keine Hunde mochte.). Also keine Angriffsfläche bieten, immer vorbildlich verhalten.

MWn ist in Dienststellen, die eigene Diensthunde haben, das Einbringen privater Tiere ganz verboten.

OlegOleg

Werd das mal mit dem Standortältesten vor Ort besprechen. Und an Liegenschaften mit Diensthunden ist es ganz verboten? Ok das wird interessant mal schauen was der Herr vor Ort dazu sagt :-)

Marc

Letzteres kenne ich aus Augustdorf auch so. Begründung war, dass die Diensthunde sehr allergisch auf Eindringlinge in ihr Revier reagieren... Der General hat seinen Jagdhund natürlich trotzdem mit rein genommen, aber das ist ein anderes Thema...

Andi

Die Vorgaben dazu wurden grob genannt. Der Antrag muss vom Kasernenkommandanten (nach Rücksprache mit dem Disziplinarvorgesetzten), dem Leiter BwDLZ und dem für die Liegenschaft zuständigen Veterinär der Bundeswehr genehmigt werden.
Die Genehmigung ist grundsätzlich in Liegenschaften in denen es Diensthunde gibt nicht möglich.
In Unterkünfte dürften grundsätzlich keine Tiere eingebracht werden - es kann höchstens ein Einbringen in ein Büro o.ä. genehmigt werden.

Gruß Andi
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IdZ

Wurde ja schon alles erwähnt, ich kenne aber deutlich lockerer von meinen Erfahrungen her. Um es in den Worten meines ehemaligen ZgFhr's zu sagen "interessanterweise ist es bei der Bw mal kein Prolem, seinen Hund oder seine Familie mitzunehmen"  :D
So habe ich das bisher auch überall erlebt, war auch nichts mit Leine...aber man muss dazu sagen, das es auch nie Standorte, oder besser gesagt, Gebäude mit Diensthunden waren, das ist also ne andere Nummer (wie oben erwähnt).

OlegOleg

Naja in einem Gebäude das könnte ich nachvollziehen. aber in einer Kaserne ist es ja hupe ob da noch diensthunde sind. Der Hund ist ja auf Stube und kommt zum Gassi gehen aus der Kaserne raus. Naja mal schauen wenn der Oberst schon ein Interview gibt und für Familie und Hund am Standort wirbt und das ganze noch kein halbes Jahr alt ist mal schauen ;-)

Andi

Zitat von: OlegOleg am 30. Mai 2014, 19:45:05
Naja in einem Gebäude das könnte ich nachvollziehen.

Was du in deiner Welt nachvollziehen kannst interessiert aber keinen.

Zitat von: OlegOleg am 30. Mai 2014, 19:45:05
aber in einer Kaserne ist es ja hupe ob da noch diensthunde sind.

Dir vielleicht, der Bundeswehr nicht.

Zitat von: OlegOleg am 30. Mai 2014, 19:45:05Der Hund ist ja auf Stube

Nein, denn da darf er - wie bereits geschrieben - gar nicht sein.

Zitat von: OlegOleg am 30. Mai 2014, 19:45:05und kommt zum Gassi gehen aus der Kaserne raus.

Soso, das heißt du fährst wenn Fifi mal muss mal kurz eine Stunde raus und lässt den Dienst Dienst sein?

Zitat von: OlegOleg am 30. Mai 2014, 19:45:05
Naja mal schauen wenn der Oberst schon ein Interview gibt und für Familie und Hund am Standort wirbt und das ganze noch kein halbes Jahr alt ist mal schauen ;-)

Dieser Herr Oberst hat mit dem Verfahren aber gar nichts zu tun. Und bei der Fürst-Wrede-Kaserne in München kommt nocht der Player "Spie" mit ins Spiel, da diese Kaserne ein gescheitertes Pilotprojekt ist bei dem die Kaserne verkauft und zurückgemietet wurde und die Firma "Spie" nun als Eigentümer ebenfalls noch gehört werden muss.

Aber wenn es um eine Maßnahme an der Bundeswehrfachschule geht und nicht um eine Versetzung an die Fachschule mit eigenem Büro hat sich das Thema Hund eh erledigt.

Gruß Andi
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InstUffzSEAKlima

Zitat von: Cherryblossom am 30. Mai 2014, 10:59:12
Ich habe mir zB einen eigenen Staubsauger mitgenommen und sorge dafür, dass mein Büro täglich mind. 1 mal enthaart wird, (...)

Für dieses Privatvergnügen soll der Dienstherr noch die Energiekosten übernehmen?

Ralf

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 02. Juni 2014, 20:07:39
Für dieses Privatvergnügen soll der Dienstherr noch die Energiekosten übernehmen?
Dann hoffe ich mal, dass du kein Radio im Büro hast, niemals dein Handy auflädst, keine Kaffeemaschine benutzt, mit einem dienstl. gelieferten Stift keine privaten Notizen machst, im Winter nur stoßlüftest, pünktlichst zum Dienstbeginn auch anfängst zu arbeiten, niemals eine Frühstückspause einlegst, deine Mittagspause nicht überziehst usw.

Man kanns auch übertreiben! Sollte das Ironie gewesen, so entschuldige ich mich, solltest es aber auch besser kenntlich machen.
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