Ich habe am 24.9. mein Offizierspatent bekommen, nachdem ich im vergangenen August und September den ROL 1 und den ROL 2 in der Laufbahn ROA a.d.W. Lw in FFB absolviert habe. Dazu ein kurzes Feedback:
- Die Altersgrenze bzgl. der Zulassung liegt bei 30 Jahren, kann aber in Einzelfällen auf Antrag umgangen werden.
- Die Lehrgänge müssen innerhalb von 5 Jahren absolviert werden. Falls das nicht geschafft wird folgt der Ausschluss aus der Laufbahn.
- Die Anzahl der verfügbaren Lehrgangsplätze variiert: Dieses Jahr waren es im ROL 1 40 Plätze, im ROL 2 nur 20 Plätze. Letztes Jahr waren es in beiden 40, für nächstes Jahr steht die Planung noch nicht fest.
- Die Beförderungen sind Zeitbeförderungen, also jeweils nach 24 WÜ-Tagen. Zur Beförderung müssen die Lehrgänge nicht zwangsläufig bestanden werden. Für Beförderung zum Leutnant gelten allerdings folgende Bedingungen: 24 WÜ Tage im Dienstgrad Fähnrich, ROL 1 und ROL 2 bestanden ( -> Offizierspatent) und es müssen mind. 3 Jahre seit Eintritt in die Bw verstrichen sein. Dazu nochmal konkret: Um zum Fahnenjunker befördert werden zu können muss der ROL 1 nicht bestanden werden! Auch waren schon Fähnriche im ROL 2, die zwischen den Lehrgängen WÜs absolviert haben, bzw. Reservistendienstleistungen (RDL) wie die WÜs neuerdings heißen.
- Die Verwendungen, die zur Verfügung stehen, sind: Presseoffizier, Offizier im militärischen Nachrichtenwesen, Personaloffizier, ABC/SE-Offizier, Luftwaffensicherungsoffizier. Zur Verteilung: im diesjährigen ROL 1 waren ca 60% für das MilNW eingeplant, insgesamt waren es nur sehr wenige für den PresseOffz, die übrigen verteilen sich auf die 3 weiteren Verwendungen (eigene Schätzung!)
Bei Fragen direkt an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Ref VI 1.2.1 in Siegburg wenden.
Viele Grüße,
euer Fähnrich d.R. GeoGraf