"Die Kaserne" wird nichts stellen. Dienstbekleidung (Feldanzug) kann zum Waschen abgegeben werden.
und sollte auch abgegeben werden.
In der Vergangenheit wurde die privat vorgenommene Reinigung in einigen Fällen auch als "unsachgemäßer Umgang mit dienstlich zum Gebrauch überlassenen Ausrüstungs- und Bekleidungsartikeln" bzw. Nichtbefolgung der dafür erlassenen Befehle mit disziplinaren Würdigungen belegt. Es obligt natürlich den jeweiligen Vorgesetzten, dies auch wirksam zu überwachen bzw. durchzusetzen. Taschenkontrollen, ob jmd. den FA, td, zu Reinigungszwecken mitnimmt, dürfte es kaum geben bzw. gegeben haben. Eine Abfrage würde reichen und im Zuwiderhandlungsfall als unwahre dienstliche Meldung ebenfalls in einer entsprechenden disz. Würdigung enden.
Rechtzeitige Rückgabe: Es gibt üblicherweise Wochentage, an denen der Tausch (Ab-/Ausgabe) der Bekleidung erfolgt. Wenn man allerdings für Übungen, Ausbildungen, Lehrgänge usw. alles komplett benötigt, darf nicht zum letztmöglichen Termin abgeben. Es kann vorkommen, dass aus unterschiedlichen Gründen erst beim nächsten Mal die Sachen zurückkommen, aber damit muss man rechnen und gut ist.
Wenn was abhanden kommt, hat man ja den Abschnitt und dann erfolgt eine entsprechende Schadensbearbeitung und die Fehlteile werden vom Bestand abgesetzt bzw. hier wieder aufgefüllt.