Nachtrag auf Nachfrage:
Sehr geehrter Herr F_K,
Sie haben den Sachverhalt genau richtig gelesen und interpretiert.
Die Ausführung des Sportabzeichens in "bicolor" ist zu dem Zweck eingeführt worden, um die Häufigkeit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum DSA wiederzugeben.
Das heißt:
Der Soldat/die Soldatin trägt zum einen das Deutsche Sportabzeichen in der von ihm/ihr erreichten Stufe (Bronze, Silber oder Gold) und zusätzlich (sofern er/sie mindestens 5x erfolgreich abgelegt hat) das Abzeichen in "bicolor" - also zwei Bandschnallen!
Dagegen darf die alte Version des DSA, sprich in Gold mit Wiederholungszahl, nicht mehr getragen werden.
Hoffe, das beantwortet Ihre Frage ausreichend!?
Freundliche Grüße
Im Auftrag
A L
Hauptmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
BMVg Protokoll (Frau M) teilt mir mit, Sie wären als Erlasshalter der Anzugordnung für meine Frage zuständig.
Es geht um die Frage, ob nunmehr mit der "neuen" Vorschrift neben dem DSA (in Bronze, Silber oder Gold) das DSA in Bicolorausführung mit Zahl zusätzlich getragen werden darf.
Der Wortlaut der Vorschrift läst kaum eine andere Interpretation zu, Begründung finden Sie unten.
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
F_K
Sehr geehrter Herr F_K,
der Erlasshalter der Zentralen Dienstvorschrift A2-2630/0-0-5 ist das Zentrum Innere Führung.
Ich habe für Sie folgende E-Mail-Adresse herausgesucht:
...@bundeswehr.org
Ich bitte Sie, sich mit Ihrem Anliegen zuständigkeitshalber dort hin zu wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
M
Sehr geehrte Damen und Herren,
...
Nach dem Lesen der neuen Anzugordnung bin ich über folgenden Sachverhalt
gestolpert:
A2-2630/0-0-5:
• Deutsches Sportabzeichen in Bronze, Silber und Gold 270, 271, 272
• Deutsches Sportabzeichen in gold-/platinfarbiger (bicolor) Ausführung mit
Verleihungszahl 270, 272
• Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft in Silber und Gold 270, 271
• Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber
und Gold 270, 271
• Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Arbeiter-Samariter-Bundes in Silber
und Gold 270, 271
Die Fußnoten dazu sind:
270 Darf an der Uniform der Bundeswehr nur als Bandschnalle getragen werden.
271 Bei diesen Ehrenzeichen darf jeweils nur die höchste verliehene Stufe
getragen werden.
272 Das Tragen der alten Form des Deutschen Sportabzeichens (bis 2012) in
Gold mit Verleihungszahl ist nicht mehr zulässig. Zur Darstellung der
erfolgreich abgelegten Prüfungen darf nur noch das bicolore Abzeichen mit
der entsprechenden Verleihungszahl zusätzlich getragen werden.
Da die Ehrenzeichen "einzeln" aufgeführt sind und die Fußnote 272 von
"zusätzlich" spricht, sieht der Erlasser offensichtlich die Ehrenzeichen DSA
als
"einzelne" Ehrenzeichen, mit der Folge, dass man DSA in Gold und in Bicolor
mit Zahl tragen darf (sofern entsprechend verliehen), also zwei
Bandschnallen.
Wie ist da Ihre Sichtweise? - ich möchte da ja nichts falsch machen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
F_K