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Autor Thema: Erworbene Atn`s  (Gelesen 12953 mal)

Steve87

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #15 am: 26. Dezember 2014, 13:01:28 »

Im Depot isses klar weil der Feuerwerker Bw ja der Depotfeuerwerker ist. Aber das ist der einzige verwertbare. Die Kampfmittelbeseitiger können nicht einfach Zivil Kampfmittelbeseitiger machen.
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WaMechBtsm

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #16 am: 26. Dezember 2014, 13:03:21 »

Ich glaub seine Frage war auf mein GGFS bezogen.
Aber in dem Fall hab ich ausnahmsweise mal recht.
Die BPG wird im GGVS geschult, kann damit aber leider draußen 0 anfangen. Anders ist die Ausbildung als GB, die ist Zivil anerkannt.
Was ich aber meine ist die Gefahrgutfahrerschulung GGFS. Also der Basiskurs, sowie die möglichen Aufbaukurse. Auch die ATNs sind mit dem ADR-Schein übertragbar. Alle bei der Bw durchgeführten Auffrischungen sind anerkannt.


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AT

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #17 am: 26. Dezember 2014, 13:04:15 »

Doch, können Sie. Kenn genau dazu ein Beispiel.
Dürfen nur nicht, wenn sie als Soldat auftreten


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Ralf

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #18 am: 26. Dezember 2014, 13:08:11 »

Berufsbildungsgesetz. Bin mir aber auch nicht sicher wie streng die Regeln da angewendet werden. Aber grds. hat der Kamerad oben recht. Die Möglichkeit besteht.


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Wenn das auf §45 abzielt, muss man ja in dem Beruf tätig gewesen sein. Die 8er Stufe ist aber nicht als Beruf gleichzusetzen, sondern erst ab 7er Stufe. Ich bezweifel, dass der Nachweis einer 8er Stufe ausreicht. Die Taxonomie ist da m.E. zu niedrig.
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Helft mit, dass es so bleibt.

AT

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #19 am: 26. Dezember 2014, 13:27:50 »

Geb dir vollkommen Recht. Dürfte höchstens auf wenige Einzelfälle zutreffen. Aber denke in Bezug auf Attraktivitätsagenda wird man da in Zukunft bei den Mannschaftern dran gehen (müssen).


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Holgi33

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #20 am: 26. Dezember 2014, 14:29:37 »

Ich bilde selber Bürokaufmann (Frau), seit 01.07. Kaufmann für Büromanagement aus.

Da keine Berufschulpflicht vorliegt bezweifle ich, dass das es eine rechtliche Grundlage gibt, da der Stabsdienst nicht annähernd den Ausbildungsplan abbildet.

Ohne gezielte außerdienstliche Fortbildung zur Prüfung wird das niemand bestehen.
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Holgi33

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #21 am: 26. Dezember 2014, 14:31:04 »

Zweiter Absatz ist etwas durcheinander geraten.

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mailman

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #22 am: 26. Dezember 2014, 14:31:22 »

Falsch.

Zitat
Die GGVS wurde von der GGVSE abgelöst.


Die GGVS gibt es somit schon lange nichtmehr, man könnte auch GGV sagen.

Und ADR und GGVS sind 2 Paar Schuhe, da GGVS auch internationale Transporte regelt.
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Pofi

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #23 am: 26. Dezember 2014, 18:03:36 »

Ich weiß, war nur als Frage hinsichtlich des Vorpostings zu verstehen, in dem die Buchstaben wohl verwechselt wurden...

Bzw. Die Gültigkeit der GGVS betrifft auch die Bahn, z.B. im kombinierten Verkehr....
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Terek

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #24 am: 26. Dezember 2014, 21:58:31 »

@ mailman - Danke für den Hinweis, da war ich wohl auf dem Holzweg. Ist 15 Jahre her seit ich den ADR Schein gemacht habe und da ich hätte mal besser nachschauen sollen.
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AT

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #25 am: 27. Dezember 2014, 01:27:25 »


Zitat

Und ADR und GGVS sind 2 Paar Schuhe, da GGVS auch internationale Transporte regelt.

Die ADR ist die internationale Vorschrift.


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mailman

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #26 am: 27. Dezember 2014, 11:25:34 »

Wieder falsch.

ADR ist europäisch und auch nur in Staaten anerkannt die im Übereinkommen mit an Bord sind.
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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #27 am: 27. Dezember 2014, 11:42:59 »

Also ist europäisch nicht international?
Ok, politische Einstellung erkannt. Da wählt jmd definitiv CDU.  *scherzmodus off*


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AT

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #28 am: 27. Dezember 2014, 11:47:57 »

Und trotzdem muss ich noch mal nen Veto einlegen. Die ADR heißt zwar "europäisches Übereinkommen (...)" ist aber auch außerhalb der EU gültig.


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mailman

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Antw:Erworbene Atn`s
« Antwort #29 am: 27. Dezember 2014, 12:15:32 »

In den USA mit Sicherheit nicht.
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