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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: ROA a.d.W. (43.2) OffzLwSichTr  (Gelesen 9469 mal)

F_K

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« Antwort #15 am: 30. April 2015, 09:54:28 »

Altrec ist nicht mal Offizier, geschweige denn entsprechend ausgebildet - dies wird frühestens in 2 bis 3 Jahren der Fall sein.

Jetzt nach Stellen zu schauen ist deutlich zu früh.
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Wallenstein

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« Antwort #16 am: 30. April 2015, 10:07:37 »

Ich dachte, man sollte vor Beginn der ROA-Ausbildung einen Dienstposten haben.
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F_K

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« Antwort #17 am: 30. April 2015, 10:12:22 »

Steht wo?

Gerade ROA werden "auf Halde" ausgebildet - es gibt aber mehr Stellen, als es Offiziere gibt, verfügbare Stellen sind also kein Problem (die Stellen liegen allerdings nicht zwingend vor der Haustür ...)
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Altrec

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« Antwort #18 am: 30. April 2015, 14:50:56 »

Meine Info war bisher das man zwar zu Beginn keinen Posten bzw. keine Beorderung benötigt, dieses jedoch auch nicht verkehrt/ hinderlich wäre.

Nichts desto trotz hast F_K natürlich Recht, dass dies eh erst in ein paar Jahren relevant wird.

Dann konzentriere ich mich erstmal auf die Lehrgänge.
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sor7

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« Antwort #19 am: 29. Juni 2015, 12:59:15 »

Es passt zwar nicht direkt zum Thema, ich wollte aber keinen neuen Thread deswegen erstellen:
Da ich momentan auf der Suche nach einer Beorderungseinheit bin, wollte ich fragen, ob die Emailadresse für den S1-Bereich des Luftwaffenausbildungsbataillons in Germersheim noch aktuell ist (LwAusbBtlS1@bundeswehr.org). Diese Adresse stammt noch aus meinen Unterlagen aus geraumer Vorzeit und online ist keine Kontaktmöglichkeit mehr vorhanden. Zudem habe ich mich schon vor über einer Woche mit einem Anfrageschreiben an diese Adresse gerichtet, habe allerdings immer noch keine Antwort, also weder Zu- noch Absage erhalten.
Zudem würde es mich interessieren, ob die 7./LwAusbBtl in Roth eine eigene Personal-Abteilung hat oder ob eine Anfrage zu einer Beorderung für diese Einheit auch über die S1-Abteilung des Bataillons zu laufen hat.
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sor7

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« Antwort #20 am: 30. Juni 2015, 08:29:34 »

Edit zum oberen Beitrag: Das ganze hat sich geklärt, keine ungeklärten Fragen von meiner Seite aus.
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Altrec

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« Antwort #21 am: 30. Juni 2015, 08:34:37 »

Schreibst du auch noch die Klärung deiner Fragen?
Vielleicht hat jemand ja mal das gleiche Problem.

Und wenn nicht ist es immer noch gut es zu wissen. :)
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sor7

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« Antwort #22 am: 30. Juni 2015, 08:54:58 »

Da gibt es leider nicht viel zu erklären, habe heute Morgen eine Rückmeldung erhalten. Tja, mit ein bisschen mehr Geduld wäre mein erster Post überflüssig gewesen. :)
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Altrec

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« Antwort #23 am: 30. Juni 2015, 09:12:16 »

Sprich:

- Adresse ist noch aktuell
- Du hast eine Antwort erhalten

Wie sieht es mit der Personalabteilung für die 7./LwAusbBtl in Roth aus?
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sor7

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« Antwort #24 am: 30. Juni 2015, 09:38:05 »

Ja, die Adresse ist noch aktuell. Bezüglich einer Beorderung und Roth werde ich heute Nachmittag die mir mitgeteilte Telefonnummer anrufen.
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Wallenstein

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« Antwort #25 am: 07. Juli 2015, 10:14:00 »

Altrec ist nicht mal Offizier, geschweige denn entsprechend ausgebildet - dies wird frühestens in 2 bis 3 Jahren der Fall sein.

Jetzt nach Stellen zu schauen ist deutlich zu früh.
Aber für die Beförderung zum Fahnenjunker/Fähnrich muss man doch jeweils 24 Tage Reservedienst leisten, und dafür braucht man doch einen entsprechenden DP, oder irre ich mich da komplett? In §43 der SLV heißt es:

Zitat
(1) Die in § 1 Satz 1 Nummer 2 und 2a genannten Soldatinnen und Soldaten werden nach den Vorschriften über die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit befördert.
[...]
(4) Für die Beförderung der Reserveoffizier-Anwärterinnen und Reserveoffizier-Anwärter, die Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten oder in ein Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit berufen worden sind, gilt § 24 Absatz 1 entsprechend. Im Übrigen können sie jeweils nach einem Wehrdienst von mindestens 24 Tagen befördert werden, jedoch erst nach Ablauf einer Zeit, die nach Satz 1 als Dienstzeit vorausgesetzt wird. [...]
Gut, als Beamtendeutschlaie lese ich da heraus, dass das, was ich gesagt habe, gerade nicht stimmt, denn Altrec ist ja kein ROA, der Wehrdienst nach § 58b leistet. Aber sicher bin ich mir trotzdem nicht. ;)
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F_K

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« Antwort #26 am: 07. Juli 2015, 10:21:47 »

Weder benötigt man für RDL einen Dienstposten / Beorderungsstelle, noch benötigt ein ROA (adW) eine "Stelle" bis zur Lt - Beförderung.
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Wallenstein

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« Antwort #27 am: 07. Juli 2015, 10:27:01 »

Weder benötigt man für RDL einen Dienstposten / Beorderungsstelle, noch benötigt ein ROA (adW) eine "Stelle" bis zur Lt - Beförderung.
Aber muss ein ROA (adW) nun die 24 Übungstage absolvieren oder nicht, um (zum Fahnenjunker bzw. Fähnrich) befördert zu werden, oder nicht? Und wenn ja, wie kann er dann üben, ohne eine Beorderungsstelle zu haben? Verzeihen Sie die dumme Frage, aber mir war das bisher tatsächlich nicht klar.
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F_K

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Antw:ROA a.d.W. (43.2) OffzLwSichTr
« Antwort #28 am: 07. Juli 2015, 10:45:04 »

Selbstverständlich muss jeder Reservist die für eine Beförderung notwendigen RDL Tage "bringen", sonst ist keine Beförderung möglich.
Für eine RDL ist aber keine Beorderung zwingend - das war noch nie so.
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