Was ich mich frage die ganze Zeit, wo ist hier die Steigerung der Attraktivität? Ich konnte sie bisher noch nicht finden. Die BFD Massnahmen finden erst komplett nach der Dienstzeit statt. Wenn ich mal rechne das ich mich für 13 Jahre verpflichte im Alter von 25 Jahren dann bin ich 38 bei DZE und dann ggf. noch 5 Jahre Weiterbildungsmassnahmen. Im Alter von 43 Jahren wäre man dann ausbildungstechnisch soweit, bei Ausnutzung der vollen Ansprüche, um wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Das soll eine Steigerung der Attraktivität sein?
Wenn ich das alte Recht nehmen, kann man bei Eintritt von 25 Jahren und einer Verpflichtungsdauer von 13 Jahren, im Alter von ca. 36 Jahren in den BFD gehen (natürlich kann es Minderungen wegen ZAWs geben).So kommt man 2 Jahre eher in die Aus-oder Weiterbildung.
Zusätzlich wurde der §4 Topf komplett gestrichen. Dieses war mal grade eine fünfstellige Summe, die man so nicht mehr zur Weiterbildung nutzen kann.
Kurz um:
- keinen Eintritt in den Rechtsanspruch während der Dienstzeit
- §4 Topf komplett gestrichen für Weiterbildung während der Dienstzeit
Für die Bundeswehr selber ist das neue Modell natürlich attraktiver, weil die Soldaten so natürlich viel länger auf ihrem Dienstposten verfügbar sind, aber für den Soldaten selber ist meiner Meinung nach das neue Recht eine absolute Katatrophe.