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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: OffzMilFD 2016  (Gelesen 80264 mal)

OMLT

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #15 am: 31. Juli 2015, 22:59:38 »

Ein Kamerad war so gut mir eine 20/6 zukommen zu lassen.

Ich lese hier, neben dem von Ihnen zitierten Part, folgendes:


(2)  Für  Soldatinnen  und  Soldaten  auf  Zeit  bei  einem  zeitlichen  Zusammenfallen  von  Dienstzeitende  oder  Beginn  der  Freistellung  vom militärischen  Dienst  und  Vorlagetermin  der  Beurteilung  (bis  zu  einer Differenz  von  fünf  Monaten),  wenn  über  die  letzte  Verwendung  der Soldatin oder des Soldaten bereits eine Beurteilung vorliegt.

Leider ist mir das dennoch nicht 100%ig klar.
 Verstehe ich es richtig:
Angenommen der Soldat wird zum 30.09 beurteilt, dann kriegt er keine PBU wenn er vor 30.04 in den BfD geht.
Sprich ein BfD-Beginn am 01.06, 01.07, 01.08 hätte noch eine Beurteilung zur Folge?

MkG und Dank an die/den geduldigen antwortenden.
Raubt mir nur gerade meinen Schlaf im Urlaub...
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #16 am: 01. August 2015, 06:40:31 »

Die Überschrift lautet ja "Sie unterbleibt, wenn..."
Also genau umgekehrt.
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OMLT

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #17 am: 01. August 2015, 08:32:25 »

Kann dann dennoch eine SBU erstellt werden wenn die alte länger als zwei Jahre zurück liegt?
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F_K

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #18 am: 01. August 2015, 11:44:56 »

Es werden 2 PBU benötigt, so sind die Bedingungen.
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Tommie

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #19 am: 01. August 2015, 11:50:34 »

Ein Kamerad war so gut mir eine 20/6 zukommen zu lassen.

Erster Fehler ;) : Die ZDv 20/6 gibt es nicht mehr! Sie wurde in "Regelungen Online" überführt und in jüngster Zeit mehrmals geändert und angepasst! Somit kann das Teil, das Sie da haben, nicht mehr aktuell sein, wenn da noch ZDv 20/6 drauf steht! Und nichts ist uninterssanter als die Zeitung von gestern ;) !

Für die Zulassung zur Laufbahn der Offz MilFD gibt es regelmäßig eine GAIP (Grundsatzanweisung) für die jeweiligen Jahrgänge! Einfach mal die Suche im IntranetBw mit "GAIP" füttern, dem ersten Suchresultat folgen und dort lesen, was oben rechts relativ aktuell verlinkt ist ...
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #20 am: 01. August 2015, 13:00:14 »

Kann dann dennoch eine SBU erstellt werden wenn die alte länger als zwei Jahre zurück liegt?
Ja, das kann gut möglich sein. Ob, steht in der GAIP, die Tommie schon erwähnt hat oder aber der PersFhr würde eine anfordern.
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Wikifragia

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #21 am: 02. August 2015, 10:26:00 »

Also ich wechselte letztes Jahr im Juni in den Vollzeit-BFD und zu dem Zeitpunkt lag meine letzte planmäßige BU drei Jahre zurück. Ich wurde als OF 2011 das erste und letzte Mal beurteilt und wurde dann so zeitlich ungünstig befördert, dass ich Ich die Vorraussetzungen (fehlende zweite BU) für die BS Auswahlkonferenzen 2014 nicht erfüllte. Ich erhielt aber noch eine planmäßige BU als ich schon vom militärischen Dienst befreit war.
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #22 am: 02. August 2015, 12:14:43 »

Du erhieltst einen Sonderbeurteilung, keine planmäßige.
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Wikifragia

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #23 am: 02. August 2015, 12:50:54 »

Nein, dem ist nicht so!
Ich habe eine reguläre BU erhalten. Kann natürlich sein, dass das mit meiner Beschwerde beim Wehrbeauftragten zusammen hing.
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #24 am: 02. August 2015, 13:10:42 »

Vielleicht. Vielleicht auch ist sie auch nicht unterblieben wegen:
Zitat
(2)  Für  Soldatinnen  und  Soldaten  auf  Zeit  bei  einem  zeitlichen  Zusammenfallen  von  Dienstzeitende  oder  Beginn  der  Freistellung  vom militärischen  Dienst  und  Vorlagetermin  der  Beurteilung  (bis  zu  einer Differenz  von  fünf  Monaten),  wenn  über  die  letzte  Verwendung  der Soldatin oder des Soldaten bereits eine Beurteilung vorliegt.
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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #25 am: 02. August 2015, 13:53:10 »

Das ist der Passus, der auf mich zutrifft.
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OMLT

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #26 am: 04. August 2015, 12:38:22 »

Aber auch hier steht ja drüber:

"Die Beurteilung unterbleibt" !?

Ich bin ja gespannt was es nun endgültig wird...
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #27 am: 07. Oktober 2015, 15:10:08 »

Wenn es interessiert/ betrifft, eine Ergänzung (in fett):
Zitat
3.2 Teilnahmeberechtigter Personenkreis

In das Auswahlverfahren werden unabhängig vom Zulassungsjahr Unteroffiziere mit Portepée einbezogen,
##die sich bis zu dem durch die Abt IV des BAPersBw vorgegebenen Termin für die Zulassung schriftlich mit Antrag gem. (GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 51-01-02, GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 51-01-03 bzw.  GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 51-01-04) beworben oder einem Vorschlag ihrer/ihres beurteilenden bzw. Stellung nehmenden Vorgesetzten zugestimmt haben
und ##für die zwei planmäßige Beurteilungen als Unteroffiziere mit Portepée vorliegen, von denen die letzte planmäßige Beurteilung zum Stichtag 30.06.2016 nicht älter als zwei Jahre ist
und ##die nach einer möglichen Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD noch eine mindestens 15jährige Restdienstzeit bezogen auf die allgemeine Altersgrenze eines Hauptmanns im Status BS haben werden2,
und ##deren Dienstzeitende nicht vor dem 01.04.2016 (Stichtag) liegt,
und ##die gemäß den Vorgaben der Bedarfsträger einer AVR/einer WKLw/einer VwdgR/VwdgGrp angehören, welche/r in dieser GAIP zur Bedarfsdeckung aufgerufen ist.

Die abschließende Entscheidung über die Teilnahme am Auswahlverfahren trifft die Abt IV des BAPersBw auf der Grundlage der gültigen Erlasse und Bestimmungen.


(2)Eine Zurruhesetzung vor Erreichen einer Restdienstzeit von 15 Jahren ab Zulassung kommt regelmäßig nicht in Betracht.
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Interessent

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #28 am: 07. Oktober 2015, 19:16:16 »

Dann könnte ja ein "alter" Stabs- oder Oberstabsfeldwebel mit 47 Jahren noch eine Karriere als Offizier machen ;)? Da muss mann sich das ja schon noch reiflich überlegen, wenn mann dann noch bis 62 J. dienen muss.
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2016
« Antwort #29 am: 07. Oktober 2015, 20:01:50 »

? Öhm, nö! Das ist Quatsch, was du da schreibst.
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