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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Sanitätsdienst  (Gelesen 27889 mal)

miT

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #15 am: 01. August 2015, 17:02:54 »

Nein?
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Kameradschaftliche Grüße!

Queaight

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #16 am: 01. August 2015, 17:04:14 »

Dann hat man wohl vergessen die Sozialversicherungen abzuziehen.
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Elvis22

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #17 am: 01. August 2015, 17:06:12 »

So richtig hast du dich aber doch noch nicht informiert, oder?
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Queaight

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #18 am: 01. August 2015, 17:07:11 »

Na ja, ich habe es mit diesem Rechner nachgerechnet. Der zieht auch Sozialversicherungen ab.
http://www.beamtenbesoldung.org/besoldungsrechner/soldaten.html
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miT

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #19 am: 01. August 2015, 17:07:37 »

Anscheinend nicht denn auch als Soldat zahlst du keinen normalen Sozialleistungen ....
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Kameradschaftliche Grüße!

F_K

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #20 am: 01. August 2015, 17:07:53 »

Soldaten sind Soldaten  - und nicht Mitglied bei Sozialversicherung.

Der TE möge mal die Basics lesen ....
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dunstig

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #21 am: 01. August 2015, 17:07:59 »

Dann hat man wohl vergessen die Sozialversicherungen abzuziehen.

Nein, hat man nicht. Man muss lediglich die Pflegepflichtversicherung bezahlen (knapp 15€ im Monat). Ansonsten gehen vom Gehalt außer Lohnsteuer und evtl. Kirchensteuer nichts ab. Daher kannst du mir das mit den 3400€ ruhig glauben.

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/

Siehe die Überschrift: Beamte, Richter und Soldaten im Bundesdienst

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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Elvis22

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #22 am: 01. August 2015, 17:08:59 »

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/HctBDsIwDETRs3CBeM-OWwCbymmGYDVykO20Uk9PQLN88-lJc8q7VA7pyo3u9Fjlmo-Uj4LkYZDYjPEKpAzvrQyty9CyFIF6nNN3mHerE2aAAdP_wfsp3H4o6xs2mT7b7fIF_yDU-w!!/
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ulli76

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #23 am: 01. August 2015, 17:16:00 »

3500€ sind es ca. als A 14 mit Zulage. Aber netto, nicht brutto und ohne Dienste.

Die Chancen BS zu werden, sind nicht wirklich planbar. Aber bei den Medizinern stehen die Chancen generell sehr gut im Vergleich zu anderen Soldaten.
Als Berufssoldat schafft man es üblicherweise bis zum OFA, in einigen Fällen auch bis zum OTA.

Zulagen: Rettungsmediziner-bzw. Facharztzulage und für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie Dienste über 12 bzw. 16 Stunden gibt es auch Zulagen. Weiss aber nicht ob der Dienstzeiterlass offen im Netz zu finden ist.

Die Frage wo man am ehesten BS wird oder am ehesten befördert wird, ist relativ sinnfrei, da man die Fachrichtung gemeinhin nach Neigung (bei entsprechendem Bedarf) wählt.
Als SaZ OFA zu werden ging eine Weile als Leiter Behandlung und Begutachtung in den SanZentren- aber die Stellen gibt es ja nicht mehr. Ich weiss aber nicht, wie das aktuell mit den Stellen der Leiter SanVersZ aussieht, ob da auch SaZ drauf können. in der Regel wird dafür der Facharzt Allgemeinmedizin gefordert.

Geld in Relation zu den Gefahren der Auslandseinsätze ist meist eine schlechte Rechnung. Entweder wird man SanOffz, weil man den Beruf machen will und schaut dann im zweiten Schritt ob das Geld passt, oder man sollte es lassen.
 
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KlausP

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #24 am: 01. August 2015, 17:40:48 »

In welcher Tabelle lesen Sie denn dass man mit A2 beginnt? Die Bundeswehr stellt schon seit Jahren im untersten Mannschaftsdienstgrad mit A3 und Erfahrungsstufe 1 ein. Die weiteren Erhöhungen richten sich dann mach dem Dienstgrad
.

Dürfte diese sein: http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DckxDoAgDADAt_gBurv5C3UhRSppIMWUgomvl9x4cMIkODihcRUssMNx8RpeF95IrpkSW1ak28gFarXELsl3iT4ySbNv_iBtVdMMePK2_JPXem4!/

Himmel, hilf! Die hinken ja Lichtjahre hinterher!

Beginnt bei A2 und weiter unten steht das der Gefreite nach A3 besoldet wird. Da kann man schon auf die Idee kommen, dass man mit A2 anfängt
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Queaight

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #25 am: 01. August 2015, 17:42:35 »

Danke für diese ausführliche Antwort! Da entschuldige ich mich doch gleich für meine Oberflächlichkeit und meinen Tonfall, aber kann ja mal passieren. Jedoch hätte dich noch eine Frage. Ich hoffe, dass ist nicht wieder zu viel Theorie. Ab wann werden die Dienstjahre eigentlich gewertet, nach dem Studium oder seit Beginn? Und kann man sich theoretisch spezialsieren, also Facharzt werden?
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KlausP

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #26 am: 01. August 2015, 17:46:05 »

Die Dienstjahre zählen vom Diensteintritt als SnSdt (SanOA) an, also vom ersten Tag. Wenn Sie die Erfahrungsstufen meinen - da gibt es einen eigenen Thread im Forum (streng genommen mehrere) in dem das beschrieben wird.
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Elvis22

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #27 am: 01. August 2015, 17:46:20 »

Dienstzeit zählt von dem Tag des Dienstantritts an. Ergo zählt das Studium auch dazu.

Facharzt ist theoretisch möglich, einen Anspruch hast du aber soweit ich weiß nicht. Musst halt entsprechend gut sein.
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miT

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #28 am: 01. August 2015, 17:47:39 »

 ich meine zwei Jahre Weiterbildung sind garantiert oder ?
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Elvis22

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Antw:Sanitätsdienst
« Antwort #29 am: 01. August 2015, 17:49:24 »

zwei Jahre Weiterbildung reichen aber nicht für einen Facharzt.
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