Guten Tag Kameraden. Dann hätte ich auch gleich noch ein paar Frage: Der von H Millmann erwähnte Lehrgang "Ausbildungsleiter militärischer Nahkampfaller Truppen" hat als Eingangsvoraussetzungen, wie von Tommie erwähnt, "lediglich" diverse Sportanforderungen. Ein Übleiter Bw/ Sportleister C findet sich (finde ich) im Lehrgangskatalog nicht.
Parallel hierzu gibt es noch den Lehrgang "Vorausbildung Selbstverteidigung" (LgNr164907, 8Tage). Dieser fordert als ATN aber den Übleiter.
Meine spontan auftretenden Fragen hierzu: Wie kann das sein? Wäre die Vorausbildung denn sinnvoll oder sind "Selbstverteidigung" und "militärischer Nahkampf" zwei paar Schuhe? Und könnte man den "Ausbildungsleiter militärischer Nahkampfaller Truppen" tatsächlich erfolgreich abschließen ohne jegliche Nahkampferfahrung (gegeben vorhandener körperlicher Leistungsfähigkeit)?
MkG!
Richtig, Übleiter ist nicht erforderlich.
Es gibt noch einen SV Lehrgang (in Warendorf), der als Voraussetzung ebendiese Vorausbildung benötigt. Und ja, den Übleiter braucht man nun mal.
Zu den Fragen: Ganz genau, SV und mil Nahkampf sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Deshalb nicht vermischen. Es sind zwei verschiedene Lehrgänge innerhalb der Bw. Deshalb brauch man auch nicht über weiteres nachdenken wie "was ist besser" und dergleichen.
Und ja, AubLtr mil Nahkpf a Tr kann ohne Vorkenntnisse/Vorerfahrungen erfolgreich abgeschlossen werden. Aber aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass diese Leute sich natürlich schwerer tun, da noch kein Gefühl da ist, man lernt noch nicht so schnell usw. Es geht aber. Das Verletzungsrisiko ist außerdem auch äußerst hoch.
Bei weiteren Fragen einfach fragen