• Deutsches Sportabzeichen in Bronze, Silber und Gold 146, 147, 148
• Deutsches Sportabzeichen in gold-/platinfarbiger (bicolor) Ausführung mit Verleihungszahl 146, 148
• Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft in Silber und Gold 146, 147 ODER 149
• Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber und Gold 146, 147 ODER 149
• Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Arbeiter-Samariter-Bundes in Silber und Gold 146, 147
146
Darf an der Uniform der Bundeswehr nur als Bandschnalle getragen werden.
147
Bei diesen Ehrenzeichen darf jeweils nur die höchste verliehene Stufe getragen werden.
148
Das Tragen der alten Form des Deutschen Sportabzeichens (bis 2012) in Gold mit Verleihungszahl ist nicht mehr zulässig.
Zur Darstellung der erfolgreich abgelegten Prüfungen darf nur noch das bicolore Abzeichen mit der entsprechenden Verleihungszahl zusätzlich getragen werden.
149
Es darf nur ein Rettungsschwimmabzeichen einer Organisation getragen werden.