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Autor Thema: FWDL23 trotz ehemaliger Anstellung als SaZ  (Gelesen 2003 mal)

Jgbtl292

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FWDL23 trotz ehemaliger Anstellung als SaZ
« am: 10. Dezember 2015, 18:19:57 »

Guten Abend alle miteinander,

Ich war bis Jahresbeginn langjährig im Jägerbataillon 292 (DF-Brigade) tätig und zwar in der Laufbahn der Mannschaften. Insgesamt habe ich fünfeinhalb Dienstjahre auf dem Buckel. Leider Gottes musste ich den zweiten Vierjahresvertrag vorzeitig beenden, wie ihr meiner Schilderung entnehmen könnt. Nach Abschluss meiner mehrmonatigen Psychotherapie wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung, möchte ich wieder in den aktiven Dienst zurückkehren. Ich fühle mich definitiv dazu in der Lage meinen Dienst danach ordnungsgemäß versehen
zu können. Ich denke, dass ich nach so langer Auszeit die Allgemeine Grundausbildung wiederholen muss.

Meine Frage: Kann man als ehemaliger Soldat auf Zeit auch FWDL23 als Probe leisten, oder ist das unmöglich ?

Zudem würde mich interessieren, wie der Ablauf des Testverfahrens für FWDL23 im Gegensatz zum Testverfahren für den Dienst als Soldat auf Zeit ist bspw. Sporttest, Gespräch mit dem Psychologen etc. ?

Danke im Voraus

MKG SG d.R
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A-Bomb

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Antw:FWDL23 trotz ehemaliger Anstellung als SaZ
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2015, 18:44:37 »

MWn. sollte das nichtmehr möglich sein. Dir bleibt nur dich als SaZ neu zu bewerben.
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ulli76

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Antw:FWDL23 trotz ehemaliger Anstellung als SaZ
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2015, 19:26:38 »

Nein, das ist nicht möglich. Und wenn die Therapie erst vor kurzem abgeschlossen wurde, wird das auch mit der Einstellung nichts.
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Jgbtl292

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Antw:FWDL23 trotz ehemaliger Anstellung als SaZ
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2015, 19:33:18 »

Danke für eure Antworten !

Wie lange dauert das denn bis man sich wieder bewerben darf. Sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monate ?
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ulli76

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Antw:FWDL23 trotz ehemaliger Anstellung als SaZ
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2015, 19:47:31 »

Wird man im Einzelfall sehen müssen.
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F_K

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Antw:FWDL23 trotz ehemaliger Anstellung als SaZ
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2015, 19:51:43 »

Wer einmal wegen DU entlassen wurde, hat nur minimalste Chancen je wieder eingestellt zu werden.

Bewirbt Dich halt - rechne aber mit einer Ablehnung ohne Einladung.
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