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Autor Thema: Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags  (Gelesen 5257 mal)

Der Reservist

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Werte Kameraden, ich möchte gerne wissen, welche Vorraussetzungen man mitbringen muss, um als Soldat/Reservist
Anforderungen wie DOSA, BFT, Leistungsmarsch (6/9/12 km), Kleiderschwimmen etc. abnehmen zu können.

Dazu folgende Fragen:
- Reicht hierfür der dreiwöchige Sportlehrgang, den bspw. die aktiven Offze beim OL3 absolvieren, hierfür aus?
Könnt ihr mir bitte die Lehrgangsnummer hierfür nennen?
- Wie oft und in welcher Form muss man eine Nachprüfung belegen, um die "Zertifizierung" nicht verfallen zu lassen.

MkG!
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DeltaEcho

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #1 am: 15. März 2015, 11:31:12 »

Für die Abnahme von DSA/BFT und Kleiderschwimmen muss ein Übungsleiter anwesend sein. Bei der Abnahme von sämtlichen Schwimmleistungen muss neben dem Übungsleiter ebenfalls noch ein Rettungsschwimmer anwesend sein.

Der Lehrgang zum Übungsleiter dauert 4 Wochen und findet an der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf statt bzw. an der Außenstelle Sonthofen. Eine Lehrgangsnummer kann ich dir nicht nennen, ist aber sehr schnell zu finden im Lehrgangskatalog. Die Termine für 2015 sind aber schon weitesgehend ausgebucht, da er für die Sportausbildung zwingend erforderlich ist.

Du bekommst auf dem Lehrgang auch einen Nachweis, den du beim Sportlehrertruppe abgibst und anschließend eine DOSA Prüdernummer erhälst. Der Lehrgang ist 4 oder 5 Jahre gültig und bedarf anschließend einer Auffrischung, die vom Sportlehrertruppe durchgeführt wird.
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Der Reservist

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #2 am: 15. März 2015, 12:02:36 »

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Antwort!


Jetzt noch eine kurze Frage: Was bedeutet in diesem Fall "Rettungsschwimmer"? Ausgebildeter Bademeister oder jemand, der den Rettungsschwimmer in Silber/ Gold erworben hat oder...?


MkG!
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ulli76

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #3 am: 15. März 2015, 12:05:59 »

Rettungsschwimmer mindestens silber und nicht älter als 3 Jahre.
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Verduzt

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #4 am: 16. März 2015, 21:18:42 »

WAS?  :o Wo soll ich denn bei der Bw einen RS herbekommen der nicht Älter als drei ist... ;D


Danke für die Vorlage Ulli...
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DocBrown78

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #5 am: 06. Februar 2016, 07:40:50 »

Hallo,

mich würde interessieren, ob jemand Erfahrungen mit dem dem KLF-Prokekt für Reservisten hat, hier besonders ob jemand sich zu einem Übungsleiter hat ausbilden lassen? Ist hier bei Anmeldung bei einer Sportschule des DOSB zwingend eine Mitgliedschaft sowie aktive Tätigkeit in einem Sportverein notwendig?

Bezug:
https://www.reservistenverband.de/custom/download/Downloads_2016/160108_Flyer_DOSB_IGF_KLF.pdf

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Tommie

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #6 am: 06. Februar 2016, 11:05:44 »

Der Lehrgang "Sportübungsleiter Bw" ist für Reservisten gesperrt! Offiziere haben diesen Lehrgang in ihrer Laufbahnplanung drin, einige UmP auch und der Rest prügelt sich um die paar freien Plätze. Eine Buchung eines Reservisten in einen freien Lehrgangsplatz, der übrigens für 2016 nicht mehr vorhanden ist (Stand: letzten Mittwoch!) würde vom Lehrgangsplanungsteam an der SportSBw in Warendorf nach dem "G3-Prinzip" behandelt werden ... gesehen, gelacht, gestrichen ;D !

Was dagegen auch für Reservisten immer geht, ist die Abnahmeberechtigung für das DOSA, die als Schulung einen Tag dauert!
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F_K

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #7 am: 06. Februar 2016, 11:12:11 »

@ Tommie:

Der Verband bildet zivil über den DOSB bzw. seine Untergliederungen aus, die Qualifikation wird von der BW anerkannt.
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DocBrown78

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #8 am: 06. Februar 2016, 16:47:08 »

@Tommie

Bezüglich des oben verlinkten PDFs geht es natürlich nicht um den Sportübungsleiter Bw.

@F_K

Ich meine nicht nur die Anerkennung, sondern zumindest wie in dem PDF beschrieben die Übernahme der Kosten.
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F_K

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #9 am: 06. Februar 2016, 17:09:11 »

Die Kosten werden nach Antrag und Genehmigung übernommen - zumindest meine Weiterbildung wurde genehmigt und es gab auch schon Vollausbildungen.

Der Verband benötigt Prüfer für KLF / IGF.
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Tommie

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #10 am: 06. Februar 2016, 17:43:29 »

Mit meiner Antwort wollte ich nur die Frage aus dem Ausgangspost beantworten!

- Reicht hierfür der dreiwöchige Sportlehrgang, den bspw. die aktiven Offze beim OL3 absolvieren, aus?

Dieser Lehrgang ist für Reservisten nicht vorgesehen und wird auch nicht an solche vergeben! Und in der Folge habe ich die Möglichkeiten angegeben, die über die Bundeswehr bestehen (Abnahmeberechtigung DOSA). Dass es noch weitere Möglichkeiten gibt, steht außer Frage, aber zu den Lehrgängen, die in IAMS gebucht werden, kann ich mit Sicherheit mehr sagen als andere, weil ich u. a. in IAMS buchen darf ;) !
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F_K

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #11 am: 06. Februar 2016, 17:53:53 »

Lieber Tommie,

Deine Antwort ist zwar richtig, bringt den TE aber, aus den von Dir angeführten Gründen nicht weiter.

Will der Res "alleine" die genannten Abnahmen durchführen, benötigt er:

- Übungsleiter Ausbildung ( Trainer C), zivil über DOSB, vom Verband bezahlt
- Abnehmer DOSA (ggf. BW - Dvag)
- Rettungsschwimmer min. Silber (zivil)
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Späh

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Antw:Sportabnahmeberechtigung für Reservisten für RK/DVags
« Antwort #12 am: 07. Februar 2016, 01:42:40 »

Erst Schießlehrer nSAK, dann Sportleiter - wie wäre es zuerst mit einer Dienstpostenausbildung? ;)
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