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Autor Thema: 16./3 1. Quartal 2006  (Gelesen 5476 mal)

Rhömbi

  • Gast
Re:16./3 1. Quartal 2006
« Antwort #15 am: 19. Februar 2006, 22:09:10 »

Servus

Also wennste des machen willst, frag frühstmögl. nach dass du FWDLer machen willst und dass du des beim ObjSBat machen willst, des is halt allerdings oben an der Nordsee und da gibt es nur des eine...da musste halt dann direkt glei am Anfang deinem Perser Bescheid sagen, bzw. du wendest dich direkt numal an dein KWEA und sagst dene des mit FWDL und lass dir des alles schriftlich geben, weil alles was du nur mündl. hast gilt beim Bund GAR NIX!

Grüßla
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p3killa

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    • maniac-racing
Re:16./3 1. Quartal 2006
« Antwort #16 am: 19. Februar 2006, 22:28:17 »

Hi,

danke für die Tips.
Zum KWEA geh ich morgen früh sowieso dann kann ich das ja da gleich sagen.
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dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!

Rhömbi

  • Gast
Re:16./3 1. Quartal 2006
« Antwort #17 am: 20. Februar 2006, 19:37:36 »

Sixtas, dafür gibts doch so a Forum dassma sich Tipps geben kann ;)

Dann mal viel Glück für dein Vorhaben!

Grüßla Rhömbi
Gespeichert
 

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