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Autor Thema: Stubenkosten während ZAW ????  (Gelesen 7299 mal)

KlausP

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Antw:Stubenkosten während ZAW ????
« Antwort #15 am: 02. Juni 2016, 11:26:52 »

Da steht dann vermutlich nur, dass die UKV nicht zugesagt wird, was aber nichts über die Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der GU aussagt.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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