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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung  (Gelesen 18276 mal)

ulli76

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #60 am: 16. Februar 2018, 23:11:22 »

90/5er am Fremdstandort sind immer ein Problem. Der Truppenarzt wird in dem Fall ja gutachterlich tätig und ein besonderes Vertrauensverhältnis ist dafür nicht erforderlich.

Dein eigentlich zuständiger SanBereich muss zustimmen, der wo du den 90/5er machen willst und dein Disziplinarvorgesetzter sollte zumindest Bescheid wissen.
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Jensen1111

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #61 am: 16. Februar 2018, 23:16:03 »

Verstehe es dann so das es in Ordnung geht da mir ja am Telefon mitgeteilt wurde, ich kann den 90/5 woanders machen. Ich gehe davon aus, das der Truppenarzt am Fremdstandort das ja auch nicht machen würde wenn er es nicht dürfte.
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F_K

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #62 am: 17. Februar 2018, 08:18:22 »

G-Akte nicht vergessen.
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Jensen1111

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #63 am: 17. Februar 2018, 12:43:40 »

Ja, nehme ich dann auf jeden Fall mit. Nur mal am Rande, kann der 90/5 dann angefochten werden bzw. Für nicht gültig erklärt werden, wenn er in einem fremden SanZ  gemacht wird?
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KlausP

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #64 am: 17. Februar 2018, 12:46:23 »

Warum sollte es, wenn das Procedere vorher sauber abgesprochen wurde? *koppschüttel*
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Jensen1111

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #65 am: 17. Februar 2018, 12:52:27 »

Ich meine nur generell. Das ist ne Frage die ich mir jetzt nicht unbedingt im Hinblick auf meine Hauptfrage gestellt habe.
Ich sagte ja, ich habe alles abgesprochen.
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ulli76

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #66 am: 17. Februar 2018, 14:47:56 »

Nein. Die Unterschrift des Truppenarztes ist erstmal gültig. Nur der setzt die halt normalerweise erst drunter, wenn alles geklärt ist.
Warum man aber für nen 90/5er so nen Geschiss machen muss, weiss ich nicht. Ich ahne aber, dass es um irgendein ausschließendes gesundheitliches Problem handelt.
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Andi8111

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #67 am: 18. Februar 2018, 08:29:45 »

In manchen SanZ gibt es, erlassen durch die LtrSanUstgZ eine Weisung, dass Begutachtungen, wie DU-Gutachten, TrÄrztliche Versorgungsgutachten oder WDB-Gutachten und auch 90/5 nicht für StOFremde Soldaten gemacht werden sollen. Den Grund kann man auch leicht verstehen: Die vollumfängliche Krankengeschichte ist bei der Begutachtung mit zu beurteilen. Dazu gehört zB. wenn der Soldat viermillionen Mal im Quartal wegen Rückenaua rumheult und seinen ach so schweren Dienst nicht machen kann, aber auf den hochwert EGB Lehrgang sehr wohl gehen möchte. Bei solchen Fällen ist oft garkeine GZ vergeben worden (erst im Laufe des Wehrdienstes entstandene Erkrankung; wie die TrÄrzte der derzeitigen Generation sowas handhaben wissen wir ja leider...) Und dem ist zuvorzukommen.

Aber was red ich ;) Auch in meinem Bereich gab es damals diese Begutachtungsmigranten. Die dachten tatsächlich, die holen ihre G-Karte und lassen sich in Hammelburg tauglich schreiben^^ Idioten^^
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Jensen1111

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #68 am: 18. Februar 2018, 15:31:04 »

Wie ich schon sagte, geht es hier nicht um so etwas. Meine Frage bezog sich auf das Verfahren. 
Wenn ich irgendwas  derartiges vor hätte, würde ich mich gar nicht erkundigen .mir geht es einfach darum, mir das noch mal von erfahrenen Kameraden verifizieren zu lassen, das es auch so möglich ist den 90/5 woanders zu machen ( dies ist mir ja zugesagt worden aber ich möchte ganz sicher sein das das ganze dann auch 100% gültig und richtig ist). Es geht hier nicht um Begutachtungsmigranten o.ä. ich bin verpflichtet meine Akte vorzulegen somit hätte der Arzt eh alles über mich vorliegen. Täuschen könnte man somit nicht. Aber wie gesagt darum geht es mir nicht. Es ging nur rein um Gültigkeit und richtigen Ablauf.
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funker07

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #69 am: 18. Februar 2018, 17:41:56 »

mir geht es einfach darum, mir das noch mal von erfahrenen Kameraden verifizieren zu lassen, das es auch so möglich ist den 90/5 woanders zu machen
Hab ich selbst schon so gemacht. War auf Lehrgang (allerdings kommandiert, nicht einfach so woanders) und hab meinen BA 90/5 für BS da gemacht.
Andere Kameraden haben den BA 90/5 Einsatz in Munster gemacht, ohne kommandiert zu sein. Allerdings waren wir auch deutlich länger als die üblichen 1-2 Wochen da. Das Ganze wurde dann nur auf dringende Fälle begrenzt, weil die dortigen Truppenärtze auch genug eigene Aufgaben haben.
Vom Grundsatz soll den aber immer dein zuständiger Truppenarzt durchführen.
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ulli76

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #70 am: 18. Februar 2018, 18:16:04 »

Übliche Gründe sind Abwesenheit durch Lehrgänge (je nach dem welche Unterlagen vorhanden sind, wann der letzte 90/5er gemacht wurde etc.) macht das manchmal Truppenarzt der Stammeinheit nach Aktenlage oder der Truppenarzt des Lehrgangsstandortes. Gleiches gilt für Einsätze.
Bei Kapazitätsproblemen werden auch mal Nachbarstandorte genutzt.

Bei eigenem Personal des SanZentrum erfolgt oft sowohl die Behandlung als auch Begutachtungen durch einen Nachbarstandort.

Auch langfristige krankheitsbedingte Abwesenheiten können ein Grund sein.

Das alles erfolgt immer in Absprache mit den beteiligten SanZentren und ggf. dem DV, in Einzelfällen auch mal über den Leiter des SanZ.

Bei massiven Zerwürfnissen mit dem Truppenarzt ist es eigentlich nicht vorgesehen, wird aber nach Absprache immer mal wieder gemacht.
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Andi

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #71 am: 19. Februar 2018, 10:06:55 »

Dein eigentlich zuständiger SanBereich muss zustimmen, der wo du den 90/5er machen willst und dein Disziplinarvorgesetzter sollte zumindest Bescheid wissen.

Nein, der Disziplinarvorgesetzte muss das anordnen!
Und danach muss der zuständige SanBer zustimmen.
Sanitätsoffiziere von Sanitätseinrichtungen, die nicht der für die SanVers der Einheit des Soldaten zuständig sind, sind für einen Soldaten keine Truppenärzte! Deswegen muss bei einer standortfremden Neukrankmeldung der zuständige SanBer bzw. ein zusändiger Truppenarzt auch eine Krankschreibung gegenüber der Einheit des Soldaten bestätigen.
Findet so im ZSanDst an sich kaum noch statt, weil keiner die Vorschriften kennt. Die einzigen SanVers Einrichtungen, die das seit Jahren konsequent umsetzen sind die Bundeswehrkrankenhäuser, die Soldaten gar nicht mehr krankschreiben, sondern nur noch Arztberichte erstellen.

Aber konkret zum Fall: Nur weil ein Soldat der Meinung ist, dass ihn ein bestimmter zuständiger Truppenarzt nicht mehr behandeln soll wird das nicht passieren. Der Soldat hat mit der BA 90/5 einen schriftlichen Befehl in der Hand sich untersuchen zu lassen, dem er schnellstmöglich nachzukommen hat.
Ich habe als Disziplöinarvorgesetzter auch schon persönlich in solchen Fällen Termine mit einem Truppenarzt für einen 90/5 ausgemacht und den Soldaten dann explizit dort hinbefohlen.
Ansonsten: melden macht frei, nur wenn ich als Vorgesetzter etwas weiß kann ich es in meine BdL einfließen lassen.

Gruß Andi
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Jensen1111

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #72 am: 19. Februar 2018, 10:15:56 »

Wo findet man das denn geschrieben? Mein DV sagte heute ebenfalls das auch andere SanZ nach Absprache die Begutachtung übernehmen können, ohne das er es anordnet.
Kommt laut ihm auch häufiger vor, wenn keine Termine frei sind
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Andi

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #73 am: 19. Februar 2018, 10:25:27 »

Welches SanZ zuständig ist ist in der OrgWeisung - also dem Aufstellungsbefehl für deine Einheit - geregelt. Im Ausschlusverfahren ist damit jede andere SanVersEinr grundsätzlich nicht zuständig.
Und dass dein DV dass nicht auf dem Schirm hat wundert mich gar nicht. Ich habe es bisher auch nur einmaln erlebt, dass mich ein Leiter SanVersZ angerufen hat, weil einer meiner Soldaten bei einem seiner Ärzte einen 90/5 absolvieren wollte iohne dass wir beide davon wussten. Da geht es um primär Dienstaufsicht, Haushaltsmittel und Personalressourcen.

Gruß Andi
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Jensen1111

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #74 am: 19. Februar 2018, 10:41:44 »

Die Zuständigkeit ist natürlich klar. Aber wie Ulli schon schrieb, in Absprache könnte man das Verfahren wie geplant durch führen. Und ich gehe aus das auch ein erfahrener Arzt die Begutachtung nicht durchführt wenn er es überhaupt nicht darf.
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