Dein eigentlich zuständiger SanBereich muss zustimmen, der wo du den 90/5er machen willst und dein Disziplinarvorgesetzter sollte zumindest Bescheid wissen.
Nein, der Disziplinarvorgesetzte muss das
anordnen!
Und danach muss der zuständige SanBer zustimmen.
Sanitätsoffiziere von Sanitätseinrichtungen, die nicht der für die SanVers der Einheit des Soldaten zuständig sind, sind für einen Soldaten
keine Truppenärzte! Deswegen
muss bei einer standortfremden Neukrankmeldung der zuständige SanBer bzw. ein zusändiger Truppenarzt auch eine Krankschreibung gegenüber der Einheit des Soldaten bestätigen.
Findet so im ZSanDst an sich kaum noch statt, weil keiner die Vorschriften kennt. Die einzigen SanVers Einrichtungen, die das seit Jahren konsequent umsetzen sind die Bundeswehrkrankenhäuser, die Soldaten gar nicht mehr krankschreiben, sondern nur noch Arztberichte erstellen.
Aber konkret zum Fall: Nur weil ein Soldat der Meinung ist, dass ihn ein bestimmter
zuständiger Truppenarzt nicht mehr behandeln soll wird das nicht passieren. Der Soldat hat mit der BA 90/5 einen schriftlichen Befehl in der Hand sich untersuchen zu lassen, dem er schnellstmöglich nachzukommen hat.
Ich habe als Disziplöinarvorgesetzter auch schon persönlich in solchen Fällen Termine mit einem Truppenarzt für einen 90/5 ausgemacht und den Soldaten dann explizit dort hinbefohlen.
Ansonsten: melden macht frei, nur wenn ich als Vorgesetzter etwas weiß kann ich es in meine BdL einfließen lassen.
Gruß Andi