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Autor Thema: Das EÜG in der Praxis  (Gelesen 2428 mal)

IT-Feldwebel

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Das EÜG in der Praxis
« am: 19. August 2016, 10:24:43 »

Hallo Zusammen,

ich werde am 01.01.2017 voraussichtlich meinen Dienst im Rahmen der EÜG beginnen (Sü2 noch bestehen).
Ich habe gelesen, verstanden und unterschrieben was das EÜG bedeutet und was einhergeht damit.

Wird dies aber in der Praxis so gelebt, sollte ich mich jetzt schon Rechtsschutz versichern?

Gibt es hier nützliche Tipps aus der Praxis oder sind meine "Sorgen" unbegründet?

Viele Grüße!
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KlausP

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #1 am: 19. August 2016, 10:43:51 »

Zitat
Wird dies aber in der Praxis so gelebt, sollte ich mich jetzt schon Rechtsschutz versichern?

Was wird wie in der Praxis "so gelebt"? Was für einen Rechtsschutz sollten Sie benötigen?
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IT-Feldwebel

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #2 am: 19. August 2016, 10:59:01 »

Zitat
Wird dies aber in der Praxis so gelebt, sollte ich mich jetzt schon Rechtsschutz versichern?

Was wird wie in der Praxis "so gelebt"? Was für einen Rechtsschutz sollten Sie benötigen?

Nun, mein Arbeitgeber muss mich freistellen und im Fall des nicht bestehen auch wieder einstellen, ohne das er eine Wahl hat. Ich kenne meinen Arbeitgeber und der findet das sicherlich nicht witzig und wird mich kündigen (ob rechtens oder nicht). Hilft die Bundeswehr einem in einem solchen Fall, daher die Frage der Rechtsschutzversicherung?
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KlausP

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #3 am: 19. August 2016, 11:11:56 »

Warum sollte sie? Das ist zuerst eine Sache zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber und das Arbeitsgericht wird eine Kündigung bestimmt nicht witzig finden. Ihr AG kann sich ja schonmal anhand des Gesetzestextes des EÜG schlau machen. Insbesondere sollte er sich §2(2), Satz 3 gaaaanz laaangsaaam durchlesen.  ::)
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IT-Feldwebel

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #4 am: 19. August 2016, 11:21:11 »

Warum sollte sie? Das ist zuerst eine Sache zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber und das Arbeitsgericht wird eine Kündigung bestimmt nicht witzig finden. Ihr AG kann sich ja schonmal anhand des Gesetzestextes des EÜG schlau machen. Insbesondere sollte er sich §2(2), Satz 3 gaaaanz laaangsaaam durchlesen.  ::)

Vielen Dank für den Hinweis nochmal, aber meinem Arbeitgeber ist dies egal (aus Erfahrung heraus). Ein Mitarbeiter fliegt wenn er unangenehm ist oder nicht ins Bild passt und die Prozesskosten und Abfindungen (gesetzlich geregelt) werden bezahlt. Das hilft mir aber nicht, da ich weiß er würde es auf den Rechtsstreit ankommen lassen, frage ich nach der Unterstützung der Bw oder eigene Versicherung ;)

Ja, mein Arbeitgeber ist in manchen Sachen sehr komisch, das liegt aber an der Branche in der ich arbeite, Öl.
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funker07

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #5 am: 19. August 2016, 11:31:53 »

Da das eine private Angelegenheit ist und du bei Rückkehr zu deinem Arbeitgeber kein Soldat mehr bist, unterstützt dich die Bundeswehr dabei nicht.

Eine Rechtsschutzversicherung scheint immer wichtiger zu werden und bei so einem Arbeitgeber würde ich definitiv eine abschließen.
Pass aber auf, dass die ab dann auch gültig ist. Viele wirken erst 6 Monate nach Vertragsbeginn.
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IT-Feldwebel

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #6 am: 19. August 2016, 11:50:37 »

Kennt jemand eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit? Google ist da nicht hilfreich :)

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MiraC

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #7 am: 19. August 2016, 13:09:54 »

Das wird nicht so einfach.... Ich glaube die Allianz hat nur drei Monate Wartezeit.

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Flexscan

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #8 am: 19. August 2016, 13:55:16 »

ne Versicherung ohne Wartezeit wirst du garantiert nicht finden.
Wäre auch nicht schlau.
Ein Bekannter von mir ist in dem Bereich tätig, könnte mich da mal umhören.

Ich denke aber das 3 Monate das Minimum ist.
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IT-Feldwebel

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #9 am: 19. August 2016, 13:59:53 »

3 Monate ist die kürzeste die ich fand, ich würde mich freuen, wenn du dich einmal umhörst und mir Rückmeldung geben kannst.

1-2 Monate Wartezeit wäre auch okay, aber 3 wird knapp^^

Vielen Dank
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Flexscan

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #10 am: 19. August 2016, 14:18:45 »

wie ich vermutete sind 3 Monate Minimum andere wirst du nicht finden.
Daten hab ich dir per PN geschickt.
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Sin_a

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #11 am: 19. August 2016, 14:29:49 »

Bei der ARAG gibt es seit Anfang des Monats einen Tarif mit Sofortschutz, also ohne Wartezeit. Es werden sogar noch Fälle akzeptiert, die in den letzten 3 Monaten vor Vertragsabschluss angefallen sind.   Ist bei dir jetzt zwar vielleicht nicht unbedingt relevant aber ich fande es ganz interessant.  :)

Habe zufälligerweise gestern erst mit denen telefoniert (wegen eines Falls der 3 Monate und 2 Tage zurückliegt  ::) ) daher sollte das Angebot noch aktuell sein.  ;)
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Sin_a

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #12 am: 19. August 2016, 14:44:48 »

Ergänzung: Ob es bei dem Tarif Einschränkungen, Vorraussetzungen etc. gibt ist mir nicht bekannt, da er für mich dann nicht in Frage kam.
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Getulio

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #13 am: 19. August 2016, 14:49:56 »

Auch wenn ich grundsätzlich immer raten würde, eine RSV zu haben, hier kann eine Kündigung doch kaum vor Januar erfolgen bzw. für Sie relevant wird es doch ohnehin nur, wenn die Eignungsübung fehlschlägt, was ja nicht zuletzt in Ihrer Hand liegt.

Von daher würde ich a) das relativ entspannt sehen und b) jedenfalls 3 Monate Wartezeit als kein Problem sehen.
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IT-Feldwebel

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Antw:Das EÜG in der Praxis
« Antwort #14 am: 19. August 2016, 14:56:17 »

Auch wenn ich grundsätzlich immer raten würde, eine RSV zu haben, hier kann eine Kündigung doch kaum vor Januar erfolgen bzw. für Sie relevant wird es doch ohnehin nur, wenn die Eignungsübung fehlschlägt, was ja nicht zuletzt in Ihrer Hand liegt.

Von daher würde ich a) das relativ entspannt sehen und b) jedenfalls 3 Monate Wartezeit als kein Problem sehen.

Ich werde eine RSV abschließen, das bisschen Geld sollte es mir für die Zukunft wert sein. Das mit dem Entspannt sehe ich auch, nur kenne ich meinen Arbeitgeber und einfach zu hoffen das alles gut wird in Anbetracht meiner Erfahrung bei solchen Dingen wäre dann wieder Leichtsinnig ;)
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