Sag mal, gehts noch?
Der Entscheidungsträger ist der OvD der zuständigen SanBereitschaft. Wenn ich das in dem Falle wäre, wäre genau MEINE persönliche Bewertung maßgeblich. Und weiterhin maßgeblich ist die Handreichung bzw. das Merkblatt zum Verhalten bei Erkrankungen außerhalb des Dienstes und des StO bei Nichterreichbarkeit eines StOArztes der Bundeswehr.
In diesem Merkblatt ist nicht die Rede von Befindlichkeitsstörungen, die man gerne nicht in der Dienstzeit behandeln lassen will, weil man sonst Ausbildungsinhalte verpasst. Sondern von "plötzlichen! schweren! Erkankungen." Der lockere Retainer ist weder plötzlich noch schwer.
Darüberhinaus habe ich am 08.10. um 22:47 "JA." zu der Frage gesagt, ob die SaBereitschaft die Entscheidung fällen muss. Jedoch, darauf muss ich energisch hinweisen, ist der Defekt eines Retainers keine plötzliche, schwere Erkrankung, mit der sich die SanBereitschaft beschäftigen muss.
Eine Mittelohrentzündung kann eine plötzliche, schwere Erkrankung sein. Eine Blinddarmentzündung, ein Verkehrsunfall (Liste beliebig erweiterbar).....
Und als Exzerb: Dieser gesamte Thread ist unnötig gewesen, weil in der Vorschriftenlage und bei Kenntnis der gültigen Befehle die Frage nach der Art und Weise der Behandlung des Problems nicht hätte aufkommen dürfen, aber es fehlt, wie so oft, der gesunde Menschenverstand oder die mögliche Elaborationsfähigkeit des betreffenden Hirns.