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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?  (Gelesen 5125 mal)

Andi8111

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #15 am: 08. Oktober 2016, 17:11:36 »

der Retainer klebt an sechs Zähnen (wenn er lege artis befestigt wurde). Alle Klebepunkte werden sich wahrscheinlich nicht lösen bis Montag. In der zivilen Praxis werden Patienten mit solchen Problemen mit einem normalen Termin gesegnet. Also innerhalb von zwei Wochen...
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kermit_nc

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #16 am: 08. Oktober 2016, 22:20:50 »

Andi hatte leider meine Frage nicht beantwortet.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob die San Bereitschaft, die auch die Entscheidung fällen muss, bei einen gegeben Notfall die Zusage der Kostenübernahme ausstellt.
Ich selbst war eimal wegen einer Mittelohrentzündung mit solch einem Papier beim Notdienst.
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KlausP

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #17 am: 08. Oktober 2016, 22:24:40 »

Dazu muss man am Wochenende erstmal eine SanBereitschaft finden.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #18 am: 08. Oktober 2016, 22:43:49 »

Ja. Das ist auch nicht so schwer. Internetseite des SanDstBw.

Aber es IST KEIN NOTFALL!

Wir werfen ja schon genug Geld raus, die untauglichen dienstfähig zu halten, aber ne Notgebühr wegen nem lockeren Retainer? Gehts noch?
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ulli76

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #19 am: 08. Oktober 2016, 22:47:10 »

Ja, die Bereitschaft kann die Entscheidung grundsätzlich treffen. Die meisten werden sich aber mit der Fragestellung nicht gut auskennen.
Und wie Andi schon schrieb- welcher ZA oder Kieferorthopäde will das am WE machen, wenn es kein Notfall ist.
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kermit_nc

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #20 am: 09. Oktober 2016, 12:25:27 »

Vielen Dank Ulli. Mehr wollte ich auch nicht wissen.

Eine persönliche Bewertung eines möglichen Sachverhaltes war nicht gefragt und in diesem Zusammenhang unnötig. Das sollten wir den Entscheidungsträgern überlassen.
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Andi8111

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #21 am: 09. Oktober 2016, 13:10:19 »

Sag mal, gehts noch?
Der Entscheidungsträger ist der OvD der zuständigen SanBereitschaft. Wenn ich das in dem Falle wäre, wäre genau MEINE persönliche Bewertung maßgeblich. Und weiterhin maßgeblich ist die Handreichung bzw. das Merkblatt zum Verhalten bei Erkrankungen außerhalb des Dienstes und des StO bei Nichterreichbarkeit eines StOArztes der Bundeswehr.
In diesem Merkblatt ist nicht die Rede von Befindlichkeitsstörungen, die man gerne nicht in der Dienstzeit behandeln lassen will, weil man sonst Ausbildungsinhalte verpasst. Sondern von "plötzlichen! schweren! Erkankungen." Der lockere Retainer ist weder plötzlich noch schwer.

Darüberhinaus habe ich am 08.10. um 22:47 "JA." zu der Frage gesagt, ob die SaBereitschaft die Entscheidung fällen muss. Jedoch, darauf muss ich energisch hinweisen, ist der Defekt eines Retainers keine plötzliche, schwere Erkrankung, mit der sich die SanBereitschaft beschäftigen muss.

Eine Mittelohrentzündung kann eine plötzliche, schwere Erkrankung sein. Eine Blinddarmentzündung, ein Verkehrsunfall (Liste beliebig erweiterbar).....

Und als Exzerb: Dieser gesamte Thread ist unnötig gewesen, weil in der Vorschriftenlage und bei Kenntnis der gültigen Befehle die Frage nach der Art und Weise der Behandlung des Problems nicht hätte aufkommen dürfen, aber es fehlt, wie so oft, der gesunde Menschenverstand oder die mögliche Elaborationsfähigkeit des betreffenden Hirns.
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Getulio

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #22 am: 09. Oktober 2016, 14:49:51 »

Kein Grund zur Aufregung, Sie verwechseln da etwas. Anders als der Threadstarter hatte kermit_nc nicht nach einem losen Retainer gefragt, sondern ganz allgemein nach der Zuständigkeit für die Feststellung eines Notfalls und der Kostenübernahme. Da war vermutlich ullis Antwort hilfreicher als Ihr notorischer Hinweis, ein loser Retainer sei kein Notfall.
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Andi8111

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #23 am: 09. Oktober 2016, 14:56:14 »

Ja, aber das bekannte Merkblatt mit Meldeverfahren und pipapo war auch vor 15 Jahren schon Bestandteil der Informationen, die in den ersten zwei Wochen der Grundausbildung gegeben wurden. Da hätte er sich nur dran erinnern müssen, wie das so läuft, als alter Haudegen.
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ulli76

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #24 am: 09. Oktober 2016, 15:11:55 »

Inzwischen haben die SanZentren meist keine Bereitschaft mehr. Es gibt aber meines Wissens nach eine zentrale Nummer wenn mal was spezielles geklärt werden muss.
Bereits seit einigen Jahren gab es an vielen Standorten eine Bandansage, dass man sich in Notfällen an den KV-Dienst, das nächstgelegene Krankenhaus oder den Rettungsdienst wenden sollte.
Weiss man dass der eigene Standort eine SanBereitschaft hat, dann die anrufen. Wenn nicht dann einfach nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Und dann im SanBereich melden, wenn der wieder offen hat.
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Andi8111

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Antw:Retainer hat sich gelöst, was soll ich tun?
« Antwort #25 am: 09. Oktober 2016, 15:15:31 »

Nö.

Informationen zum richtigen Verhalten im Erkrankungsfall

Erkrankungen/ Unfälle außerhalb Ihres Dienstortes bzw. außerhalb der regulären Dienstzeit

Bedürfen Soldatinnen/ Soldaten außerhalb ihres Dienstortes innerhalb der regulären Dienstzeit ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung, haben sie grundsätzlich die für sie nächsterreichbare Sanitätseinrichtung der Bundeswehr aufzusuchen oder, sofern sie dazu nicht in der Lage sind, benachrichtigen zu lassen.

Bei dringendem Behandlungsbedarf außerhalb der regulären Dienstzeit (abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen) wenden sich die Soldatinnen/ Soldaten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Regionalen Sanitätseinrichtungen. Dieser ist bundesweit unter der Telefonnummer 0800 / ZSanDst (0800/9726378) erreichbar. Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird die sanitätsdienstliche Versorgung durchführen oder an den flächendeckend vorhandenen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-Notdienst) verweisen. Dieser ist auf vertraglicher Grundlage zur Übernahme der Behandlung verpflichtet.

Ist bei plötzlicher schwerer Erkrankung oder aufgrund eines Unfalles eine Ärztin bzw. ein Arzt der Bundeswehr nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen, können die Soldatinnen/ Soldaten/ Reservedienstleistenden die Hilfe einer zivilen Ärztin/Zahnärztin bzw. eines zivilen Arztes/Zahnarztes oder eines Krankenhauses in Anspruch nehmen, bis eine Ärztin/Zahnärztin bzw. ein Arzt/Zahnarzt der Bundeswehr die weitere Behandlung übernehmen kann


Also, es ist immer die oben  genannte Nummer zu kontaktieren, dort wird der entsprechende Hinweis gegeben und die Daten des Soldaten vermerkt um bei Rückfragen zu belegen, dass der Soldat sich weisungsgerecht verhalten hat.


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