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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Abmelden  (Gelesen 23104 mal)

Do0d

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« Antwort #45 am: 01. Januar 2017, 22:14:49 »

Am sichersten ist man in jedem Fall, wenn man die Vorschrift liest und dem Vorgesetzten die Nummer sagen kann. Dann aber auch nicht den Schwanz einziehen und garnichts sagen. Man kann jeden auf Fehler hinweisen - in geeigneter Form. Vielleicht nicht vor der Front der Truppe.
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miguhamburg1

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« Antwort #46 am: 01. Januar 2017, 22:15:40 »

Mit, Verlaub, was für eine "neue Vorschrift" sollte denn regeln, dass man sich wortlos abmeldet?
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DefSkidrow

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« Antwort #47 am: 01. Januar 2017, 22:15:59 »

Funktioniert bei uns eher weniger. Gerade alte Fw sind da in ihrer eigenen Welt! Die leisten sich allgemein echt viel.

Grüße

Defskidrow

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Do0d

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« Antwort #48 am: 01. Januar 2017, 22:25:29 »

Mit, Verlaub, was für eine "neue Vorschrift" sollte denn regeln, dass man sich wortlos abmeldet?

Hier glänzt meine Unwissenheit. Ich weiß nicht, in welcher Vorschrift die Meldungen stehen. Dort ist aber sicher geregelt, wie man sich richtig abzumelden hat.
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miguhamburg1

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« Antwort #49 am: 01. Januar 2017, 22:50:31 »

Es gibt dafür nur eine einzige Vorschrift, nämlich die ZdV 3/2 bzw. deren Nachfolgeregelung - und was in der 3/2 steht (und so auch in die A - XXX übernommen wurde) kann man ein paar Seiten zuvor hier lesen.

Dass es einen Unterschied zwischen "Grüßen" und "Melden" gibt, sollte allein schon aus den beiden verschiedenen Worten ersichtlich sein. Also kann man sich mir einem (militärischen) Gruß allein nicht (Ab) Melden. Sollte auch klar sein, oder?

Die kürzste Form des Abmeldens wäre zum Beispiel: Gruß - "Obergefreiter Dosenkohl, ich melde mich ab!" Gruß - Kehrtwendung und wegtreten.
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N0rdlicht

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« Antwort #50 am: 01. Januar 2017, 23:21:18 »

In der ganzen Regelung findet man in keinem Wort ein abmelden. Dort ist nur das Verhalten nach einer Entlassung geregelt und dieses ist, wie durch die Vorschreiber bereits erwähnt - Gruß und mit einer Kehrtwendung wegtreten.

Dieses Verhalten ist unter der Überschrift "Meldungen" geregelt.

Klar kann man argumentieren, dass die Entlassung durch "melden Sie sich ab" geschehen kann, aber die Diskussion gab es vorher ja schon und ich bleibe bei meiner Meinung, dass es eine solche Abmeldung nicht im Sinne der Vorschrift ist, sondern sich im Laufe der letzten Jahrzehnte entwickelt hat und weiter getragen wurde. Aber vielleicht kann ja ein "ganz alter Hase" bestätigen, dass es so einen Vorschrifteninhalt einmal gab.
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miguhamburg1

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« Antwort #51 am: 01. Januar 2017, 23:23:23 »

Das ist mit Verlaub Bullshit

Das Wort "Abmeldung" sagt ja bereits, dass es sich um eine Meldung handelt. Es gibt viele Arten von formalen Meldungen (und die sind in der 3/2) geregelt.

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Andi

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« Antwort #52 am: 01. Januar 2017, 23:31:04 »

Prüfe doch mal jeder:

"Melden Sie sich ab!"

Ein Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt

Der versierte Verwaltungsrechtler würde sich vermutlich eher an der Formulierung "Meldung" und deren rechtlichen Konsequenzen stören. Aber es geht ja vielmehr um den verständlichen Befehl an einen Soldaten zu sagen "ich bin dann mal weg", bevor er geht und weniger um eine Meldung im eigentlichen Sinne. Und wenn der Vorgesetzte da ganze noch gesungen oder geflüstert haben will ändern das höchstens etwas an der zu prüfenden Verbindlichkeit, nicht aber daran, dass wir immernoch über einen spezifischen befehl sprechen.

Gruß Andi
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N0rdlicht

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« Antwort #53 am: 01. Januar 2017, 23:43:54 »

...Es gibt viele Arten von formalen Meldungen (und die sind in der 3/2) geregelt.


Das Abmelden kann ich mir jedoch schwer als besonderen Auftrag vorstellen, da denke ich eher an sowas wie Wachdienst usw.

Prüfe doch mal jeder:

"Melden Sie sich ab!"...


Ich denke, dass keiner hier abstreiten will, dass es sich um einen Befehl handelt. 

Es ging ja hier eingangs um die Frage, wie sich der Kamerad nach Vortreten abmelden soll.

Und da ist es zwangläufig nicht das "gesprochene Abmelden", dieses muss abhängig vom Verhalten des Vorgesetzten gemacht werden. Denn beim einfachen Befehl "eintreten" findet keine Abmeldung statt, obwohl dieses häufig gemacht wird.

Prüfe doch mal jeder:

...Aber es geht ja vielmehr um den verständlichen Befehl an einen Soldaten zu sagen "ich bin dann mal weg", bevor er geht und weniger um eine Meldung im eigentlichen Sinne. ...

Dieses "ich bin dann mal weg" kann auch durch eine Gruß und Kehrtwendung angezeigt werden.
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Andi

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« Antwort #54 am: 01. Januar 2017, 23:58:13 »

Dieses "ich bin dann mal weg" kann auch durch eine Gruß und Kehrtwendung angezeigt werden.

Nein, wenn der Auftrag lautete "melden sie sich ab", dann ist eine Meldung eben befohlen. Und da ich ja gerade schon mal ein wenig aus dem WStG geräubert habe kannst du ja mal nachschauen, welche Schwelle wir da ganz schnell reißen, wenn sich der Soldat wortlos abwendet nachdem ihm befohlen wurde sich abzumelden...
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N0rdlicht

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« Antwort #55 am: 02. Januar 2017, 00:03:05 »

Wenn der Auftrag so lautet, gehe ich da sofort mit, dass dem Befehl nachzukommen ist. Wenn jedoch der einzige Grund für den Befehl das Anzeigen von "ich bin dann mal weg" ist, wird der Befehl eigentlich nicht benötigt, denn der Soldat könnte genauso einfach entlassen werden mit "wegtreten" und der Soldat zeigt mit Gruß und Kehrtwendung das er jetzt geht.
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Jens79

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« Antwort #56 am: 02. Januar 2017, 00:06:12 »

Treten Sie weg und Melden Sie sich ab sind zwei paar Schuhe.

Lustiges im Kreis drehen....
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N0rdlicht

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« Antwort #57 am: 02. Januar 2017, 00:14:04 »

Mir ist dieses durchaus bewusst, jedoch verstehe ich hier viele so, dass man sich immer abmeldet ohne auf das Verhalten des Vorgesetzten zu reagieren. Und genauso sieht man es Tag für Tag im Dienstalltag - selbst bei "eintreten" wird sich abgemeldet und dieses sieht die Regelung nun einmal nicht vor.
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Jens79

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« Antwort #58 am: 02. Januar 2017, 00:20:11 »

Bei eintreten meldet man sich ab?
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« Antwort #59 am: 02. Januar 2017, 00:21:39 »

Das habe ich nicht behauptet. Es wird aber oft so gemacht...
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