Hallo Kameraden,
ich habe ein paar Fragen bzgl. des Trennungsgeldes, die mir hoffentlich hier beantwortet werden können.
Und zwar steht im September eine Versetzung für mich an. Jedoch weiß ich momentan noch nicht an welchen Standort. Da ich im jetzigen Standort eine Freundin habe, würde ich mir allerdings gerne hier eine Wohnung nehmen. Dafür würde ich aus der Kaserne ausziehen und mir die Wohnung gerne anerkennen lassen, so dass ich bei der Versetzung TG beziehen kann.
Ich habe eine relativ günstige Wohnung gefunden, allerdings ist diese auf 14 Monate beschränkt, weil der momentane Besitzer diese dann selbst nutzen möchte.
Meine Frage ist, ob ich auch eine derart befristete Wohnung anerkannt bekekomme. Natürlich schaue ich mich weiter nach neuen Wohnungen um, allerdings wäre das eine ziemlich gute Übergangslösung, da ich so nicht in Zeitdruck bzgl der Wohnungssuche geraten würde. Soweit ich weiß dauert das anerkennen ja auch immer einige Zeit.
Zweite Frage bezieht sich auf einen Umzug nach der Versetzung. Nach der Ausbildung meiner Freundin würde diese wahrscheinlich zu mir in die Nähe des Standortes ziehen und wir würden uns gemeinsam eine Wohnung nehmen. Da die meisten Standorte jedoch in kleineren Orten sind, wir jedoch gerne in einer Großstadt leben möchten, wäre die Wohnung höchstwahrscheinlich mehr als 30 km entfernt vom Standort. Außerdem könnte sie so gut mit öffentlichen Verkehrsmöglichkeiten ihren Arbeitsplatz erreichen. Erhalte ich auch in dem Fall, dass ich weiter weg ziehe vom Standort als 30 km weiterhin das TG? Natürlich hier nur die km Pauschale für das tägliche hin und herpendeln und nicht mehr die Tagespauschale, die man erhält, wenn man mehrere Tage nicht vor Ort ist.
Ich hoffe meine Fragen sind verständlich und mir kann hier geholfen werden,
Vielen Dank schon einmal im voraus