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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )  (Gelesen 19036 mal)

FoxtrotUniform

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Antw:Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )
« Antwort #15 am: 03. April 2017, 13:04:48 »

Mit Verweis auf A-1130/2 Nr. 610 muss ich auf die erste Zeile der zitierten Email verweisen!  ::)
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LwPersFw

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Antw:Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )
« Antwort #16 am: 03. April 2017, 14:00:01 »

Ihre Anmerkung ist grundsätzlich richtig. Ohne Frage.

Trotzdem als Anmerkung :

Die Einstufung der LoNo, die hier gewählt wurde, erfüllt definitiv nicht die Bedingungen der Nr 610 , letzter Absatz

Bei dem hier behandelten Thema geht es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz aller Soldaten, inkl. Reservisten...

Und ... Wenn wir uns alle hier an diese Vorgaben halten ... dürfte es hier keine Zitate mehr aus Vorschriften/Regelungen, etc. geben,
da diese zu 99 % mindestens als "offen" eingestuft sind. z.B. die hier regelmäßig zitierte A2-2630/0-0-5.


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FoxtrotUniform

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Antw:Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )
« Antwort #17 am: 05. April 2017, 06:41:31 »

Der Grad ist sehr schmal und gewiss hat der Verfasser aus Unsicherheit diese Klassifizierung gewählt. Jedoch ist alleine er für diese verantwortlich. Das Problem haben wir in ganz anderen Bereichen ähnlich.
Den Hinweis auf die Vorschriften brachte ich bereits vor einiger ein. Allerdings auch verständlich, den letztendlich geht es um das Militär.

Interesant finde ich - damit meine ich nicht dich - dass gewisse Hardliner genau solche Dinge ignorieren. Aber an dieser Stelle auch Offtopic.

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LwPersFw

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Antw:Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )
« Antwort #18 am: 05. April 2017, 09:30:19 »

Ich denke alle Aktiven hier ... müssen halt ein gesundes Augenmaß haben, inwieweit sie Informationen einstellen.

Ich persönlich sehe dieses Forum als einen Gewinn für die Bundeswehr, um u.a. qualifiziertes Personal für die Bw zu gewinnen.

Aber auch, damit sich Aktive, inkl. unserer Reservisten, austauschen können, die im Dienst nicht die Möglichkeit dazu haben.
Ich sitze den ganzen Tag an den "Quellen"... Kameraden die den ganzen Tag draußen "am kämpfen" sind, haben nicht diese Möglichkeiten.

Und auch unser Dienstherr geht ja sehr "freizügig" mit Vorschriften um... z.B. auf www.reservisten.bundeswehr.de
sind 19 Vorschriften zum Download für jeden Bürger bereitgestellt...
...darunter Schießausbildung...Gefechtsdienst...Waffentechnik...

Ich weiß ... was der Dienstherr tut, darf ich noch lange nicht... aber wie gesagt ... im Sinne der Sache und mit Augenmaß ... sehe ich kein Problem...
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F_K

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Antw:Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )
« Antwort #19 am: 05. April 2017, 09:44:24 »

Zitat
Ich weiß ... was der Dienstherr tut, darf ich noch lange nicht...

Naja, wenn der Dienstherr "offene" Vorschriften "öffentlich" stellt, entfällt damit auch für den Soldaten die Pflicht, die "nicht mehr vorhandenen" Dienstgeheimnisse zu schützen - weil dies nicht möglich ist.

D. h. diese Vorschriften können dann auch öffentlich zitiert werden, ohne gegen dienstliche Obliegenheiten zu verstoßen.
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LwPersFw

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Antw:Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )
« Antwort #20 am: 05. April 2017, 09:59:25 »

@ F_K

dies ist ja klar...
Meine Aussage bezog sich auf das Zitieren aus Regelungen, die der Dienstherr nicht selbst ins Internet gestellt hat.
z.B. die Regelung zum Thema UKV... auch "offen" eingestuft
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Spooky1876

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Antw:Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )
« Antwort #21 am: 06. Mai 2019, 16:44:45 »

Dazu hab ich mal eine Frage!
Ist der Betriebsarzt der Trupprnarzt oder muss man dafür zu einem externen Arzt?
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Andi

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Antw:Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )
« Antwort #22 am: 06. Mai 2019, 16:59:12 »

Nein, der Betriebarzt ist nicht der Truppenarzt. Die Bundeswehr hat sich diesem Unsinn leider zusätzlich verschrieben (anderes Thema).

Der Betriebsarzt wird entweder durch einen gesonderten Sanitätsoffizier gestellt, der kein Truppenarzt ist oder aber durch ein externes Unternehmen als Dienstleistung gestellt. Näheres erfährst du in deiner Einheit/Dienststelle beim Beauftragten für Arbeitsschutz.

Gruß Andi

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ulli76

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Antw:Pflicht-Vorsorgeuntersuchung Lärm A 3.1.3 ( alt G 20 )
« Antwort #23 am: 16. Mai 2019, 19:02:28 »

Theoretisch könnte auch der Truppenarzt der Betriebsarzt sein, ich wüsste aber keinen Fall wo das in der Bundeswehr praktiziert wird. Die meisten Sanitätsoffiziere die eine zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder den Facharzt Arbeitsmedizin haben, werden eher nicht mehr als Truppenärzte eingesetzt.
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