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Autor Thema: Frage zu Erhöhung Geldwerter Vorteil GU -Verpflichtung-  (Gelesen 2043 mal)

Mason 29

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Frage zu Erhöhung Geldwerter Vorteil GU -Verpflichtung-
« am: 05. November 2021, 15:08:31 »

Hallo BW Forum Community,

Ich bin seit 01.10.2021 in der Besoldungsgruppe A7, auf meiner aktuellen Bezügeabrechnung ist mir aufgefallen, dass bei Punkt 2305 Geldwerter Vorteil GU plötzlich statt 106,65€  plötzlich 201,45€ von meinen Nettobezügen abgezogen werden. Soweit mir bekannt ist handelt es sich hierbei um die Unterkunft allerdings habe ich weder die Unterkunft gewechselt noch hat sich sonst irgendwas außer meiner Besoldungsgruppe geändert.
Außerdem wurden mir auf die 106,65€ noch zusätzlich 94,80€ rückwirkend für Oktober abgezogen.
Dadurch hätte sich praktisch nichts geändert an den Bezügen trotz dass ich nun in einer höheren Besoldungsgruppe bin.

Blickt da jemand durch was es damit auf sich hat? 

Danke vorab, für eure Antworten.

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Löwe von Eutin

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Antw:Frage zu Erhöhung Geldwerter Vorteil GU -Verpflichtung-
« Antwort #1 am: 05. November 2021, 17:37:16 »

Blickt da jemand durch was es damit auf sich hat? 

Ja, der zuständige Sachbearbeiter vom zuständigen BVA blickt da durch. (Sollte er zumindest.)
Eine passende Telefonnummer müsste auf dem Bezügebescheid angegeben sein.
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LwPersFw

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Antw:Frage zu Erhöhung Geldwerter Vorteil GU -Verpflichtung-
« Antwort #2 am: 06. November 2021, 07:55:40 »

Die Werte beruhen auf der aktuellen Fassung der SvEV.

Wird die Unterkunft von

1 Beschäftigten belegt = 201,45 €

2 Beschäftigten belegt = 106,65 €

3 Beschäftigten belegt = 82,95 €

mehr als 3 Beschäftigten belegt = 59,25 €


Wie das BVA dies aktuell umsetzt... wie schon genannt, den eigenen Bezügebearbeiter fragen...

Oder hier @didi62 einmal per PN anschreiben.
Er/Sie ist vom Fach.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

didi62

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Antw:Frage zu Erhöhung Geldwerter Vorteil GU -Verpflichtung-
« Antwort #3 am: 08. November 2021, 07:46:32 »

Die Werte beruhen auf der aktuellen Fassung der SvEV.

Wird die Unterkunft von

1 Beschäftigten belegt = 201,45 €

2 Beschäftigten belegt = 106,65 €

3 Beschäftigten belegt = 82,95 €

mehr als 3 Beschäftigten belegt = 59,25 €


Bei Verpflichtung zum Wohnen in der GU ist die Belegung der Stube irrelevant.

Hier erfolgt eine Staffelung nach BesGrp:
A3 - A4 59,25 €
A5 - A6 106,65 €
ab A7 201,45 €
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Rekrut84

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Antw:Frage zu Erhöhung Geldwerter Vorteil GU -Verpflichtung-
« Antwort #4 am: 08. November 2021, 14:33:13 »

Und um das mal richtig zu stellen:

Ihnen wird nicht 201€ von Ihrem Nettosold abgezogen.

Dieser Betrag wird auf Ihr Brutto Grundsold fiktiv addiert, dann werden die steuerlichen Abgaben für diesen Bruttobetrag ermittelt und von ihrem eigentlichen Bruttosold einbehalten.

Bei A7 Stufe 1 Steuerklasse 1 macht das dann 69€ netto die sie mehr abführen.
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