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Autor Thema: Verpflichtungsprämie für Mangelverwendungen in 2017?  (Gelesen 16861 mal)

F_K

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Antw:Verpflichtungsprämie für Mangelverwendungen in 2017?
« Antwort #30 am: 24. Januar 2017, 10:54:22 »

Zitat
F_K du nervst ein wenig. 
Deswegen wäre im Dienst "lustiger" - weil Du dann schon lange im Achtung gestanden hättest.

Zitat
Und nein ich habe nicht Jahre lang diese Litzen getragen.

Hast Du aber hier schriftlich mitgeteilt.
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kluntesg1

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Antw:Verpflichtungsprämie für Mangelverwendungen in 2017?
« Antwort #31 am: 24. Januar 2017, 11:15:13 »

Ja doch.........

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wolverine

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Antw:Verpflichtungsprämie für Mangelverwendungen in 2017?
« Antwort #32 am: 24. Januar 2017, 12:04:08 »

Das Forum hätte auch die Möglichkeit der Privaten Nachricht für eventuelle Streitgespräche!  ::)
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Ralf

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Antw:Verpflichtungsprämie für Mangelverwendungen in 2017?
« Antwort #33 am: 24. Januar 2017, 14:43:18 »

Eine Frage hätte ich ja noch!  Wie hoch kann denn so eine Verpflichtungs Prämie bei einer Mangelverwendung ausfallen? Und was für Prämien bei einer Wiedereinstellung gibt es denn noch? 

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§43b BBesG gibt die Antwort. Schau halt nach.
Eine "Prämie" für Wiedereinstellung gibt es nicht, was soll das sein?
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kluntesg1

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Antw:Verpflichtungsprämie für Mangelverwendungen in 2017?
« Antwort #34 am: 24. Januar 2017, 14:55:55 »

Dankeschön,  nett von dir. 



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kluntesg1

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Antw:Verpflichtungsprämie für Mangelverwendungen in 2017?
« Antwort #35 am: 24. Januar 2017, 15:07:02 »

Alles gefunden,  toppi  danke nochmal
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