"Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Entlassung von Bundeswehrsoldaten des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen in Pfullendorf wegen ihrer Teilnahme an Aufnahmeritualen
für rechtens erklärt. Die Anträge von drei Soldaten auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das die Entlassungen ebenfalls bestätigt hatte, wies der VGH zurück. Die Verfahren sind damit
rechtskräftig abgeschlossen."
"Ob diese Rituale im Einverständnis aller Beteiligten durchgeführt worden seien und auch alle Beteiligten diese Behandlung als Spaß angesehen hätten,
sei rechtlich unerheblich. Denn
jeder „Spaß“ ende dort,
wo er die Würde, die Ehre und/oder die körperliche Unversehrtheit eines Kameraden verletze. Die Beteiligung an „Folterritualen“ erweise sich daher, selbst wenn sie im allseitigen Einverständnis zwischen den Beteiligten als eine scherzhafte Form des Umgangs miteinander angesehen würden, schon wegen der Beeinträchtigung der Grundrechtssphäre des Betroffenen
als schwerwiegendes Fehlverhalten.
Solche kameradschaftswidrigen Handlungsweisen beträfen den militärischen
Kernbereich, da sie den militärischen Zusammenhalt gefährden könnten.
Die Beschlüsse vom 8. Februar 2018 (4 S 2200/17, 4 S 2201/17) und vom 9. Februar 2018 ( 4 S 2144/17) sind
unanfechtbar."
Wer auch immer innerhalb der Bw , nach diesem Urteil, ... unabhängig von Dienstgrad und Dienststellung ... , an solchen "Späßen" festhält, bzw. wer als Vorgesetzter nicht dagegen einschreitet... der will es nicht verstehen was seine Pflichten sind... und darf nicht Rumjammern, wenn er bestraft wird. Bis hin zur Entfernung aus dem Dienst.
Die Zeiten "Damals haben wir das auch gemacht..." oder "Mir hat das auch nicht geschadet..." sind vorbei.
http://www.vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Pfullendorf_+Entlassung+von+Bundeswehrsoldaten+wegen+Aufnahmeritualen+rechtskraeftig/?LISTPAGE=1213200