Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 00:51:43
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anerkannte Wohnung- Umzug.  (Gelesen 1875 mal)

JeffreyG.

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Anerkannte Wohnung- Umzug.
« am: 26. Februar 2017, 14:03:34 »

Guten Tag.

Ich habe von 2010 bis 2013 in Hamburg an der Universität der Bw gedient und hatte am Standort eine anerkannte Wohnung. Jetzt stand meine Versetzung im Raum. Mit dieser Versetzung hätte ich einen Anspruch auf Trennungsgeld gehabt.
Jetzt zu meinem Problem.
Meine Versetzung nach Garlstedt war zum 01.11.2013 datiert. Die Wohnung in Hamburg habe ich zum 31.12.2013 gekündigt.
Da meine Frau wieder nach Berlin gezogen ist, haben wir uns zum 15.10.2013 eine Wohnung dort gemietet.
Jetzt sagte mir das zustandige BwDlz in Garlstedt, welches mir TG auszahlen sollte, dass ich keinen Anspruch habe, da mit dem Mietvertrag der berliner Wohnung die anerkannte Wohnung in Hamburg erloschen ist.

Ich kann mir nicht erklären warum der Anspruch durch die Wohnung in Berlin wegfallen sollte, zumal ich die hamburger Wohnung bis zum 31.12.2013 noch bewohnt habe.

Hatte jemand ein ähnliches Problem, oder kennt sich besser aus als ich?

Vielen Dank.

MkG


Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:Anerkannte Wohnung- Umzug.
« Antwort #1 am: 26. Februar 2017, 14:07:32 »

Sie sind verheiratet und haben den Umzug von Hamburg nach Berlin bei Ihrer Einheit ordnungsgemäß gemeldet?

Wenn Sie beide Fragen mit "Ja!" beantworten steht Ihnen ohne jeden Zweifel Trennungsgeld zu! Lassen Sie sich von Ihrem BwDLZ einen Ablehnungsbescheid für das beantragte TG mit Rechtsbehelfsbelehrung geben und legen Sie dann Widerspruch ein!
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.791
Antw:Anerkannte Wohnung- Umzug.
« Antwort #2 am: 26. Februar 2017, 14:08:17 »

Man kann nur einen (Ehe-) Wohnsitz haben - wo liegt der Wohl bei Eheleuten?
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
Antw:Anerkannte Wohnung- Umzug.
« Antwort #3 am: 26. Februar 2017, 14:53:44 »

Was ist zw 2013 und 2016 passiert ?

Haben Sie TG bekommen ?
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Papierberg

  • Gast
Antw:Anerkannte Wohnung- Umzug.
« Antwort #4 am: 26. Februar 2017, 16:21:33 »

Jetzt sagte mir das zustandige BwDlz in Garlstedt, welches mir TG auszahlen sollte, dass ich keinen Anspruch habe, da mit dem Mietvertrag der berliner Wohnung die anerkannte Wohnung in Hamburg erloschen ist.

Ich hoffe, Ihre Frage beruht nicht auf dem Unstand, dass Sie vor Kurzem erst die Anträge bei der Abrechnungsstelle eingereicht haben. Ich sehe Ihren weitergehenden Ausführungen zur Historie des Vorganges jedenfalls auch mit Interesse entgegen.
Gespeichert

Tasty

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 578
Antw:Anerkannte Wohnung- Umzug.
« Antwort #5 am: 26. Februar 2017, 16:43:35 »

Man kann nur einen (Ehe-) Wohnsitz haben - wo liegt der Wohl bei Eheleuten?

Der bestimmt sich nach § 12 II Melderechtsrahmengesetz.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de