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Autor Thema: Dauermedikation bei der Bundeswehr aber wie?  (Gelesen 5567 mal)

Andi8111

  • Gast
Antw:Dauermedikation bei der Bundeswehr aber wie?
« Antwort #15 am: 12. März 2017, 11:03:21 »

Der Termin im BWK würde nur helfen, wenn eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden sollte. Dann gibt der Rat der Frau OFw Sinn. Allerdings ist das Anliegen sinnfrei, siehe die Verwaltungsvorschrift. Wenn du mit dem Privatrezept zufrieden bist, dann sag das bitte der Frau OFw, dann ist es kein Problem, das Rezept ausstellen zu lassen und das dürfte auch sehr schnell möglich sein.
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ulli76

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Antw:Dauermedikation bei der Bundeswehr aber wie?
« Antwort #16 am: 12. März 2017, 12:01:37 »

Also so wie ich breits vermutet hatte- das Medikament ist nicht Bestandteil der UTV.
Warum du nochmal zum Facharzt sollst- keine Ahnung.

So- das Problem ist, dass der Truppenarzt über die Bundeswehr abgesichert ist, sobald er in seinem Auftrag tätig wird (also das was die UTV umfasst). Für alles andere (am häufigsten ist tatsächlich das Pillenrezept) ist er selbst verantwortlich. Im Schadensfall haftet ER bzw. seine Haftpflicht. Im Rechtsstreit hat er keinen Rechtsschutz über die Bundeswehr, sondern über seine Rechtsschutzversicherung bzw. er zahlt dann seinen Anwalt selber. EIGNTLICH muss er dir die Ausstellung des Rezeptes in Rechnung stellen und dafür eine genehmigte Nebentätigkeit haben und auch noch einen Obulus an die Wehrverwaltung abdrücken.
Und deswegen stellen die meisten Truppenärzte keine Privatrezepte aus.

Edit: Und nein, du bekommst auch keine Überweisung zum zivilen Arzt um dir dort das Rezept ausstellen zu lassen (die Diskussion hatte ich auch regelmäßig mit weiblichen Soldaten wegen dem Pillenrezept.) Die Ausstellung des Rezeptes wäre eine IGEL-Leistung die selbst zu bezahlen ist.
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