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Autor Thema: Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?  (Gelesen 4942 mal)

neudabei

  • Gast
Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« am: 29. März 2017, 23:32:02 »

Hallo ihr,

ich habe nur eine kurze Frage: Ist es möglich Offizieranwärter zu werden, wenn man nur einen Hoden hat von Geburt an? Sollte ich mir vorher ein Attest beim Urologen holen?

Grüße
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schokoraspel

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Antw:Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« Antwort #1 am: 30. März 2017, 00:15:19 »

Entscheident ist die Leistung, nicht ob so etwas fehlt. Beide Arme sind schließlich dran.
Grundsätzlich muss man hier aber sagen, dass dies eine ärtzliche Entscheidung sein wird, wie bei allen Gesundheitsfragen.
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Tommie

  • Gast
Antw:Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« Antwort #2 am: 30. März 2017, 08:04:51 »

Der Verlust bzw. die Nicht-Existenz eines Hodens ergibt eine Fehlerziffer III54 und erfordert ein Gutachten eines Bundeswehr-Urologen! Somit muss der TE hier exakt nichts tun, außer diese Tatsache dem Musterungsarzt mitzuteilen!
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Ichbindrin

  • Gast
Antw:Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« Antwort #3 am: 30. März 2017, 08:13:18 »

Sollte aber kein Problem sein... Einige haben nicht mal einen!
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Tommie

  • Gast
Antw:Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« Antwort #4 am: 30. März 2017, 08:34:42 »

Also, ich sehe da allerdings ein paar Unterschiede zwischen der totalen Abwesenheit von Hoden und dem Fakt, dass jemand "keine Eier" hat ;D !

Richtig ist dagegen, dass die Gesundheitsziffer III54 zunächst keinerlei Folgen in Form von Ausschlüssen mit sich bringt! Das kommt erst bei einer Gesundheitsziffer IV54 zum tragen, die dann doch einiges ausschließt!
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ulli76

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Antw:Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« Antwort #5 am: 30. März 2017, 10:01:51 »

Die Antwort war echt gut ;-)

Also die Abwesenheit wird vermutlich festgestellt und gut ist. Es ist halt einfach vorgesehen, dass bei bestimmten GZ nochmal ein Facharzt drauf schaut (in deinem speziellen Fall vermutlich, dass hormonell alles soweit passt und keine andere Erkrankung vorlieg (genetisches Syndrom z.B.).

Wenn das Ding einfach nicht gewachsen ist, dann ist das ja was anderes als wenn z.B. eine Tumorerkrankung die Ursache für den Verlust war.

Also mach dir mal keinen Kopp. Daran wird´s nicht scheitern.
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miT

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Antw:Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« Antwort #6 am: 30. März 2017, 13:03:40 »

Und mal den ggf traurigen oder geburtstechnischen Hintergrund völlig ignoriert, wird die HiBa nur halb so weh tun !  ::)
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Kameradschaftliche Grüße!

BSG1966

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Antw:Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« Antwort #7 am: 30. März 2017, 13:08:26 »

Ich würde auch noch prüfen lassen, ob es WIRKLICH nur einen Hoden gibt, oder der zweite einfach noch "drinnen" liegt (für Menschen, die nicht auf der Arztschule waren - die Hoden entwickeln sich "drinnen" und "wandern" im Laufe der Embryonalentwicklung nach "draußen", fachlich wird dieser Vorgang als "Descensus" bezeichnet). SOLLTE der noch irgendwo "auf dem Weg" sein, erhöht das das Risiko für Hodenkrebs erheblich.

Daher - wie oben beschrieben, bewerben, mustern lassen, auf die Problematik hinweisen und die weiteren Vorgänge abwarten.

Ansonsten ist in meinen Augen alles gesagt.
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neudabei

  • Gast
Antw:Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« Antwort #8 am: 31. März 2017, 16:03:40 »

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte tatsächlich schonmal als Kind mit 2 Jahren (laut U-Heft für Kinder) eine Untersuchung (und auch jetzt noch eine Narbe an der Leiste), bei der der Arzt geschaut hat, ob noch ein Hoden vorhanden ist. Er hat tatsächlich keinen gefunden, demnach also ohne zweiten Hoden, ohne dass der andere noch im Körper ist.

Hormonwerte also Testosteron sind i.O.

Grüße
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BSG1966

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Antw:Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« Antwort #9 am: 31. März 2017, 18:44:16 »

Vorhandene Befunde/Arztbriefe am besten mitbringen. Na wahrscheinlich ist dann bei der Musterung tatsächlich alles fit im.... lassen wir das.
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miT

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Antw:Mit nur einem Hoden als tauglich eingestuft werden?
« Antwort #10 am: 01. April 2017, 09:51:19 »

 Auch wenn niemand gesagt hat dass das zur Debatte steht, ein zumindestens Randvermerk, nicht vorher auf die Idee kommen sich so ein Implantat einsetzen zu lassen .  Das könnte nämlich zu einem Problem werden .
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Kameradschaftliche Grüße!
 

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