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Autor Thema: Pflicht zur Gesunderhaltung des Ausbilders  (Gelesen 13350 mal)

SteveMosh90

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Antw:Pflicht zur Gesunderhaltung des Ausbilders
« Antwort #45 am: 15. April 2017, 18:13:22 »

@ F_K
Wieso habe ich grad das Gefühl das wir aneinander vorbei reden? Was sie sagen ist ja richtig bezüglich meiner KLF. Mir geht es aber darum das der Ausbilder wusste das ich sichtlich starke Schmerzen habe, er aber keine Rücksicht genommen hat und mich im Laufe des restlichen Tages weiter maltretiert hat, anstatt zu sagen das ich mich den Rest des Tages schonen soll, um eventuell nichts zu verschlimmern und am nächsten Morgen den Arzt danach schauen zu lassen. Verstehen sie was ich meine?

@ Wolverine
Inwiefern konnte wer die Ausbildung abbrechen? Meine Kameradin die austreten musste, musste nur verschnaufen und konnte danach wieder ohne Probleme mit machen. Wobei meine Schmerzen in Knie geblieben sind.
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KlausP

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Antw:Pflicht zur Gesunderhaltung des Ausbilders
« Antwort #46 am: 15. April 2017, 18:18:44 »

Zitat
... Wieso habe ich grad das Gefühl das wir aneinander vorbei reden? ...

Das ist so ungewöhnlich nicht. Meiner Meinung nach hat die "Diskussion" mit ihm mit Ihrem Problem auch nicht das Geringste zu tun.
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wolverine

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Antw:Pflicht zur Gesunderhaltung des Ausbilders
« Antwort #47 am: 15. April 2017, 18:28:57 »

@ Wolverine
Inwiefern konnte wer die Ausbildung abbrechen? Meine Kameradin die austreten musste, musste nur verschnaufen und konnte danach wieder ohne Probleme mit machen. Wobei meine Schmerzen in Knie geblieben sind.
Naja, aber sie hat erst einmal aufgehört. Ob und wann man dann wieder mitmacht, steht ja auf einem anderen Blatt. Warum ging das bei Ihnen nicht?!
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F_K

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Antw:Pflicht zur Gesunderhaltung des Ausbilders
« Antwort #48 am: 15. April 2017, 18:34:30 »

@ Steve:

Belastung im Grenzbereich der KLF verursacht immer "Schmerzen".

Schätzt der Ausbilder die Belastung aber als gering ein, kann er durchaus, trotz "Schmerzen", versuchen, den Soldaten zu motivieren.

Da kann es dann auch mal zu Missverständnissen / Fehlkommunikation kommen - that is Life.

Gute Besserung - weitermachen.

Vielleicht trägt KlausP zur Klärung bei - er hat das Problem ja verstanden und als "Mutter" bestimmt besseres Einfühlungsvermögen als ich.
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Pericranium

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Antw:Pflicht zur Gesunderhaltung des Ausbilders
« Antwort #49 am: 15. April 2017, 18:41:45 »

Hm, wenn ein Rekrut zum Arzt möchte, ist es nicht Sache eines Uffz/ Fw dies auf Grund eigener Diagnose nicht zuzulassen. Das ist genau der Fehler aus dem "Feldtagebuch".



Ich hatte in meiner AGA damals™ eine Konjunktivitis. Hatte das schon mal im Zivilleben davor einmal. In der AGA kannte ich ja die Symptome und habe mich morgens neukrank gemeldet.
Der Ausbilder hat gefragt wieso (eigentlich geht denn das ja gar nichts an) und dann habe ich ihm gesagt, dass ich wohl eine Konjunktivitis habe.

Sagt der Ausbilder:"Wenn Sie eine Konjunktivitis hätten, würden Sie ganz anders aussehen."
"Ja, aber ich hatte schon mal eine und das war genauso."
Er:"Sind Sie etwa Arzt?"
Und ich:"Nein, Sie etwa?"

Das ist mir da so rausgerutscht und ich dachte ich bekomme jetzt die Sprengung des Todes, aber passiert ist nichts, weil er dann wohl gemerkt hat, dass ich nicht so ganz Unrecht hatte.
War damals ein FschJg-Fw SpezOp aus Pfullendorf, da hatte ich dann schon Panik, dass er mich jetzt einen Kopf kürzer macht.
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KlausP

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Antw:Pflicht zur Gesunderhaltung des Ausbilders
« Antwort #50 am: 15. April 2017, 18:44:41 »

Zitat
da hatte ich dann schon Panik, dass er mich jetzt einen Kopf kürzer macht.

Hätte er nicht. Er hätte dich eher im Ganzen zum Zweitfrühstück verspeist, ohne Senf und Ketchup ...  8) ;)
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Getulio

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Antw:Pflicht zur Gesunderhaltung des Ausbilders
« Antwort #51 am: 15. April 2017, 19:15:07 »

Ich würde einiges dafür geben, mal als Disziplinarvorgesetzter oder Wehrdisziplinaranwalt so einen Vogel vor mir zu haben. Der wäre nach dem Gespräch aber ganz klein mit Hut und würde mit zitternden Knien und mit mächtig Pipi im Auge zu einem Anwalt rennen.

Ach, so dolle ist das nicht. Dieser Typus rennt üblicherweise zum Arzt und lässt sich bis auf weiteres kzH schreiben, wenn er das Gefühl bekommt, dass da was im Busch ist. Da ist dann die Belastung durch die Ermittlung auf einmal so groß, dass er erst eine Therapie braucht, um wieder stabil zu werden.
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