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Bestellen Sie trotzdem die Informationspakete von beiden Bundesämtern, also vom BAIUDBw für Personalmaßnahmen mit voller Zusage der UKV und auch die Unterlage des BAPersBw. Begründung: Nur in den postalisch zur Verfügung gestellten Informationspaketen finden Sie für darin beschriebene Leistungen auch zusätzliche Antragsformulare und
weitere Anlagen.
Die Betreuung unterschiedlicher Leistungen durch verschiedene Dienststellen macht es für die Betroffenen nicht unbedingt einfacher, der Dienstherr hat es aber so organisiert. Sie werden im Vorfeld Ihrer Verwendung noch an einem Lehrgang teilnehmen, in dessen Rahmen Ihnen wichtige Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Und noch ein Tipp, falls Sie in den Attachèdienst gehen: Der Kanzler oder die Kanzlerin der Auslandsvertretung kann Ihnen eine Menge erzählen, Sie werden aber weiterhin durch die Dienststellen der Bundeswehrverwaltung und durch das Bundesverwaltungsamt betreut. Informieren Sie sich bei Fragen zu den jeweiligen Leistungen deshalb immer bei den in den Informationspaketen genannten Ansprechstellen, manche Dinge werden im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes schlichtweg anders gehandhabt.