Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. Juni 2024, 12:12:39
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wehrdienstleistung nahtlos an ROA i.W.d. dranhängen  (Gelesen 2419 mal)

MD

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20

Hey, kurz zu meiner Situation:
Ich werde während meines FWD´s in das Dienstverhältnis eines SaZ3 (ROA i.W.d.) übernommen und es ergibt sich ingesamt eine Dienstzeit von 3 Jahren und 11 Monaten. Nun freue ich mich natürlich auf die Ausbildung die ich genießen werde und Geld ist für mich nur ein sekundär wichtiges Thema, jedoch musste ich feststellen, dass mir durch einen fehlenden Monat Dienstzeit die BFD Leistungen eines SaZ4 verwehrt bleiben. Da sich diese Leistungen deutlich von denen eines SaZ<4 unterscheiden stellt sich mir nun die Frage ob es möglich ist direkt an die ROA Ausbildung nahtlos einen Monat (oder vielleicht auch mehr) Reservistenleistung dranhängen zu können und ob diese auch verwertbar wäre für die Berechnung des BFD. Sollte ich hier irgendetwas, dass offensichtlich erscheint übersehen haben bitte ich um Nachsicht, denn ich habe meine Ausbildung noch nicht angetreten und demnach auch noch keine genauen Vorstellungen wie die Reservedienstleistungen aufgebaut sind.

MkG MD
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.567
Antw:Wehrdienstleistung nahtlos an ROA i.W.d. dranhängen
« Antwort #1 am: 11. Juni 2017, 15:27:17 »

Reservediestleistungen haben keinen Einfluss auf BFD-Ansprüche eines SaZ weil sie ein vollkommen anderes Dienstverhältnis sind. Ihr Dienstverhltnis als SaZ endet nach 3Jahren und 11Monaten und dann würde nahtlos das Dienstverhältnis eines RDL beginnen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MD

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Antw:Wehrdienstleistung nahtlos an ROA i.W.d. dranhängen
« Antwort #2 am: 11. Juni 2017, 15:31:58 »

Naja schade. Ist dann halt so.
Vielen dank für die Antwort
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.135
Antw:Wehrdienstleistung nahtlos an ROA i.W.d. dranhängen
« Antwort #3 am: 11. Juni 2017, 17:41:55 »

Du kannst ja trotzdem mal eine Dienstzeitverlängerung auf SaZ 4 beantragen mit deiner Begründung.  Mehr als ablehnen geht nicht.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

MD

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Antw:Wehrdienstleistung nahtlos an ROA i.W.d. dranhängen
« Antwort #4 am: 11. Juni 2017, 20:11:27 »

Danke für den Tipp:)
Gespeichert

PeterG

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Antw:Wehrdienstleistung nahtlos an ROA i.W.d. dranhängen
« Antwort #5 am: 03. Juli 2017, 21:53:59 »

Außerdem gibt es die Regelung dass man nach der aktiven Dienstzeit 1 Jahr Pause machen muss, bevor man eine RDL ableisten kann/darf. Zumindest war das mal so...
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.567
Antw:Wehrdienstleistung nahtlos an ROA i.W.d. dranhängen
« Antwort #6 am: 03. Juli 2017, 22:00:07 »

Das halte ich für ein Gerücht. Oder das muss vor 1996 gewesen sein ...  ::)
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Roughnecks

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 351
Antw:Wehrdienstleistung nahtlos an ROA i.W.d. dranhängen
« Antwort #7 am: 03. Juli 2017, 22:35:08 »

Außerdem gibt es die Regelung dass man nach der aktiven Dienstzeit 1 Jahr Pause machen muss, bevor man eine RDL ableisten kann/darf. Zumindest war das mal so...
Dies betrifft nur ehemaligen Berufssoldaten und nennt sich Karrenzzeit. Diese dauert mindestens 6 Monate, unter bestimmten Umständen sogar bis zu einem Jahr.

Gesendet von meinem SM-G955F mit Tapatalk

Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de