Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 18:09:22
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Berechnung Urlaubsanspruch TVÖD <> BURLG und Wartezeit  (Gelesen 1800 mal)

A. Dübel

  • Gast

Hallo liebe Leute!

Ich habe eine Frage zum TVÖD Bund zwecks Urlaubsanspruch und bin über jede Hilfe dankbar.

Sachverhalt: Jemand tritt zum 01.05.2017 in den öffentlichen Dienst ein (Arbeitnehmer) und verlässt dieses Arbeitsverhältnis wieder zum 31.12.2017. Urlaub soll im November genommen werden. Es gibt im Jahr 2017 keine Vorbeschäftigung und keinen Resturlaub von anderen Arbeitgebern.


Die Wartezeit gemäß BUrlG ist ja nach 6 Monaten erfüllt, dass heißt er hätte nach Ablauf der Wartezeit, also mit Ablauf des 31.10.2017, 20 Tage gesetzlichen Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage Woche. Da der tarifliche Anspruch geringer ist greift ja das Günstigkeitsprinzip und es ist der gesetzliche Urlaubsanspruch zu gewähren i.H.v. 20 Tagen (30 Tage Urlaub / 12 Monate * 6 "Wartezeit"=15 Tage tariflicher Urlaub)



Der Wortlaut im § 4 BUrlGG besagt ja: "Der VOLLE Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben." 


Bezieht sich das Wort VOLL nur auf den gesetzlichen Urlaub, also die 20 Tage laut o.a. Berechnung, oder hat man hier evtl. das Glück den tariflichen Urlaub heranzuziehen? Somit hätte derjenige ja 30 Tage Urlaub für 6 Monate Arbeit? Auch der § 6 "Doppelanspruch würde ja nicht mehr ziehen, da sich das Arbeitsverhältnis ja bis zum Ende des Kalenderjahres / Urlaubsjahres erstreckt? (Austritt 31.12.2017)

 
Frage: Kann man auf diesem Wege für 6 Monate Arbeit 30 Tage Urlaub im November erhalten?

Ich Danke euch vorab und bin mal gespannt, was dabei herauskommt (Wahrscheinlich bleibt es wohl bei den 20 Tagen, oder?  8) :D :D :D )

Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:Berechnung Urlaubsanspruch TVÖD <> BURLG und Wartezeit
« Antwort #1 am: 18. August 2017, 07:24:48 »

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht für das gesamt Kalenderjahr besteht, sondern nur Anteilig, dann wird auch der Jahresurlaub nur anteilig berechnet! In Ihrem obigen Beispiel für den Zeitraum von 01.05. bis 31.1.2.2017 handelt es sich um einen Anteil von 8 Monaten! Daher rechne ich wie folgt:

30 / 12 * 8 = 20 Urlaubstage für das Kalenderjahr 2017

Und ... nein, man kann im November keine 30 Urlaubstage nehmen, weil der November 2017 wegen insgesamt vier Wochenenden und einem Feiertag nur 21 Arbeitstage hat ;) ! Und für die Wochenenden und den Feiertag muss man keinen Urlaub einreichen!

Auch als Beispiel: Mit den 20 Urlaubstagen kann man wunderbar den Zeitraum von Montag, den 06.11.2017, bis Freitag, den 01.12.2017 abdecken! Also exakt vier Wochen ...
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de