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Autor Thema: Altersgeld vs. Rentennachversicherung bei ausscheiden als BS  (Gelesen 13235 mal)

Rollo83

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Antw:Altersgeld vs. Rentennachversicherung bei ausscheiden als BS
« Antwort #45 am: 29. September 2021, 11:03:17 »

Es ist schon interessant, die Höchstmögliche gesetzliche Rente liegt bei 3.154€.
Diese zu bekommen ist natürlich schon relativ schwierig, aber theoretisch möglich.
Nehme ich jetzt meine Pension mit 35 Dienstjahren (Ausbildungszeiten mit eingerechnet) bei A12 Stufe 8 komme ich auf 3.684€
Grobe 500€ mehr als die gesetzliche Höchstrente und zusätzlich stand heute ab 56 Jahren und nicht ab 67 Jahren.

Die Durchschnittsrente nach 45 Jahren Beitragszahlungen liegt aber nur bei 1.538€.
Wenn ich 2025 um meine Entlassung bitten würde wäre ich 42 Jahre alt und würde dann mit 67 Jahren 1.458 € bekommen.
Das liegt schon relativ nah an der Durchschnittsrente. Dazu kommt noch der gesetzliche Rentenanspruch den ich vor der Zeit als Soldat eingezahlt habe.

Nun könnte man mit 42 Jahren natürlich noch das ein oder andere Jahr weiter arbeiten und in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, so kommen dann noch ein paar Euro dazu. Aber im groben steht man mit 42 Jahren mit dem Altersgeld in dem Bereich wie der Durchschnittsrentner der 45 Jahre eingezahlt hat.
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F_K

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Antw:Altersgeld vs. Rentennachversicherung bei ausscheiden als BS
« Antwort #46 am: 29. September 2021, 11:08:06 »

Ja, hatte ich doch schon zu Anfang geschrieben - eine Pension "aufzugeben" ist fast immer eine schlechte Idee, Altersgeld ist deutlich weniger, Rente sowieso.

Zu den von Dir genannten Zahlen kommt ja noch, dass die Pension dann ab 56 gezahlt wird, und nicht wie die Rente ab 67 Jahren.

Die "Versorgungslücke" ist ebenfalls bei Rentnern deutlich größer als bei Pensionären.
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LwPersFw

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Antw:Altersgeld vs. Rentennachversicherung bei ausscheiden als BS
« Antwort #47 am: 29. September 2021, 14:02:58 »


Wovon ist dieses "KANN" abhängig, wie wird das generell gehandhabt ...


GAIP BAPersBw KennNr 61-01-00

A-1350/62

............................................................

Die Erhöhung erhalten alle BS, die mit einer besonderen Altersgrenze pensioniert werden, von dieser bis zum 60. Lj.

D.h. also     gesamt gediente Dienstzeit + entsprechende Erhöhung + ggf. berücksichtigungsfähige Vordienstzeiten

und all dies zusammengerechnet wird bei 71,75 % gedeckelt, wenn man diesen Wert überschreiten sollte.


Besonderheit:

Wer z.B. aktuell die besondere AG 55 hat und freiwillig um max. 2 Jahre verlängert - es darf kein Tag mehr sein (!!!) -

+ bekommt die 2 Jahre mehr Dienstzeit angerechnet
+ und die Erhöhung wird nicht von 57 bis 60 gerechnet, sondern weiterhin von 55 - 60

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Rollo83

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Antw:Altersgeld vs. Rentennachversicherung bei ausscheiden als BS
« Antwort #48 am: 29. September 2021, 14:29:27 »


Wovon ist dieses "KANN" abhängig, wie wird das generell gehandhabt ...


GAIP BAPersBw KennNr 61-01-00

A-1350/62

............................................................

Die Erhöhung erhalten alle BS, die mit einer besonderen Altersgrenze pensioniert werden, von dieser bis zum 60. Lj.

D.h. also     gesamt gediente Dienstzeit + entsprechende Erhöhung + ggf. berücksichtigungsfähige Vordienstzeiten

und all dies zusammengerechnet wird bei 71,75 % gedeckelt, wenn man diesen Wert überschreiten sollte.


Besonderheit:

Wer z.B. aktuell die besondere AG 55 hat und freiwillig um max. 2 Jahre verlängert - es darf kein Tag mehr sein (!!!) -

+ bekommt die 2 Jahre mehr Dienstzeit angerechnet
+ und die Erhöhung wird nicht von 57 bis 60 gerechnet, sondern weiterhin von 55 - 60

Nochmals danke für die GAIP und die Vorschrift.
Soweit gelesen, meine Berufsausbildung sowie meine Fachschulausbildung waren/sind Voraussetzung für meine komnplette Laufbahn, erst zum Fw und danach zum OffzMilFD.

Den Antrag auf anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit kann jederzeit gestellt werden oder ist es üblich diesen erst zu stellen wenn es richtung Pension geht. Da ich natürlich noch viele Jahre habe habe ich da keinen Stress.
Ob die Vordienstzeiten dann wirklich anerkannt werden lässt sich wohl abschließend erst beurteilen wenn BAPersBw die Unterlagen geprüft hat.
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LwPersFw

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Antw:Altersgeld vs. Rentennachversicherung bei ausscheiden als BS
« Antwort #49 am: 29. September 2021, 20:26:49 »

Zitat
Den Antrag auf anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit kann jederzeit gestellt werden 

Ja... und sollte man auch frühzeitig tun... dann ist es erledigt... und man weiß, was anerkannt wird...


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F_K

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Antw:Altersgeld vs. Rentennachversicherung bei ausscheiden als BS
« Antwort #50 am: 29. September 2021, 21:51:21 »

Bei "Euch" zwar kein Thema, aber Antrag auf Kontenklärung bei der Rentenversicherung habe ich schon vor Jahren gestellt - dann kann man es prüfen, wenn die Daten aktuell noch vorliegen ...

... rate ich jedem an.

Just my 2 cents ..
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LwPersFw

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Antw:Altersgeld vs. Rentennachversicherung bei ausscheiden als BS
« Antwort #51 am: 13. November 2021, 11:26:53 »

Zur Frage, welche Bedingungen von Seiten des Dienstherrn eingehalten werden müssen, falls er das Altersgeld nicht zahlen will, ein aktuelles Urteil aus 2021:

VG Schwerin 1 A 779/20 SN
vom 29. April 2021

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