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Autor Thema: Verfällt Sonderurlaub???  (Gelesen 5219 mal)

Barko

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Antw:Verfällt Sonderurlaub???
« Antwort #15 am: 08. Februar 2022, 11:33:49 »

ok, danke :)
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Laser1992

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Antw:Verfällt Sonderurlaub???
« Antwort #16 am: 01. Juni 2022, 08:43:48 »

Die Verordnung ist definitiv nicht richtig zitiert, da steht nämlich nirgendwo irgendwas von wegen nach 6 Wochen verfällt der Sonderurlaub. In keinerlei Vorschrift habe ich das nachgelesen, aber das Gerücht mit diesen 6 Wochen kursiert auch bei uns.

MkG
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justice005

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Antw:Verfällt Sonderurlaub???
« Antwort #17 am: 01. Juni 2022, 09:17:00 »

Die 2160/6 ist eindeutig. Dort steht, der Vorgesetzte HAT sicherzustellen, dass der SU nicht später als 6 Wochen beginnt.

Es geht hier also um eine Pflicht des Vorgesetzten. Wenn ein Vorgesetzter seine Pflichten verletzt, kann dies niemals nachteilig für den Untergebenen sein.

Wenn also der Chef vorschriftswidrig nicht sicherstellt, dass der Untergebene seinen SU rechtzeitig nimmt, dann muss er dies schnellstmöglich nachholen. Verfallen dürfte der Urlaubsanspruch aber nicht.

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