… die Soldatenlaufbahnverordnung wird im Jahre 2019 einer tiefgreifenden Änderung unterzogen werden!
Diese Änderungen sind schon alleine wegen der aktuellen Personalsituation und den Wünschen der Politik notwendig. U.a. sollen die Altersgrenzen fallen!
Und wenn die SLV überarbeitet wird, muss man in der Folge ohnehin an die ZDv A-1340/49 ran gehen, zu deren "Verfasser" (Das ist keine Einzelperson, sondern eine Arbeitsgruppe!) ich natürlich nicht in Kontakt stehen!
Fakt ist jedoch, dass z. B. ein Berufsoffizier seine "Lebenserwartung" (Oberstleutnant A14!) nach frühestens 13 Jahren nach seiner Beförderung zum Leutnant erreichen kann, während ein Feldwebeldienstgrad seine "Lebenserwartung" (Stabsfeldwebel A9!) nicht vor Ablauf von 16 Jahren nach Beförderung zum Feldwebel erreichen kann. Deswegen wird man hier auch an die Mindestdienstzeiten heran gehen.
Und, Holgi, letztendlich habe ich keine Ahnung, wie die Altersgrenzen in Zukunft aussehen werden, und die Mindestzeiten für die Beförderungen kann ich aktuell auch nicht einschätzen. Ich höre nur mit schöner Regelmäßigkeit sich zum Teil widersprechende Aussagen über den "Buschfunk"
!
Zu deinem Fall: Ich habe da düster etwas in Erinnerung, dass Du wohl nicht mehr Stabsfeldwebel werden könntest, wenn es bei den 16 Jahren bliebe. ist das richtig? Aktuell ist eine Beförderung zulässig bis zum Ende des Monats, in dem Du das 63. Lebensjahr vollendest (Monatsende des Geburtstagsmonats!). Wie weit müssten sie denn runter gehen, dass Du noch Staber werden kannst? Aber entspann Dich, das wird wohl schon noch etwas werden
! Lass Dich überraschen!