Stellen- und Funktionszulagen waren lange Zeit ruhegehaltfähig. Dann wurde das Geld knapp und im Rahmen der ganzen Neuordnung des Beamtenrechts wurde die Ruhegehaltfähigkeit kurzerhand abgeschafft.
Wenn der Gesetzgeber es für erforderlich erachtet, um die Attraktivität des Berufsbeamtentums, sowie der Tätigkeit als Richter und Soldat, zu steigern, die Ruhegehaltfähigkeit von Stellen- und Funktionszulagen wieder einzuführen, wird er dies tun. Wenn nicht, dann nicht.
Es wird immer wieder Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht geben. Das ist so sicher wie das "Amen" in der Kirche. Ich fing an mit der Aussicht auf 35% Ruhegehalt + 1% für jedes Jahr Beamtendasein gerechnet auf eine Dienstzeit von 40 Jahren. Ich hätte entspannt ohne Abschläge mit 62 Jahren pensioniert werden können.
Dann wurde reformiert und alles war anders, es gab für jedes Jahr 1,x% und das Ruhegehalt lag bei 71,x % nach 40 Jahren ... hätte ich immer noch mit 62 Jahren gehen können ...
Jetzt heißt es bis 65/67 Jahre durchhalten, weil es Abzüge drohen, selbst wenn man die 71,x % vorher erreicht hat. Andererseits für die Leute die später einsteigen, die Chance das volle Ruhegehalt zu erreichen.
Also heißt es die Pensionierung und die dann geltende Rechtslage in Ruhe abwarten und gesund erreichen.
Nichts unterliegt so sehr der Kassenlage wie Besoldung und Versorgung.