Regierungsreferendare hiessen/heißen in manchen Bundesländern die Anwärter des höheren nichttechnischen Dienstes, oder Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, die je nach geltenden Laufbahnrecht die Laufbahnbefähigung für den hntD/ Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, erwerben wollen.
Regierungsreferendare in Anlehnung an die Rechtsreferendare.
Es mag zwar nicht mehr "z. A." heissen, die Art des Beamtenverhältnissen "auf Probe", bleibt gleich.
Es ist wirklich durchaus sehr individuell wie sich ein Werdegang gestaltet. Ernennungen/Beförderungen bedürfen nämlich der Mitwirkung des Beamten/der Beamtin. Die Ernennungsurkunde muss nämlich entgegengenommen werden und der Erhalt wird entsprechend quittiert. Niemand kann zu einer Beförderung gezwungen werden ... klingt seltsam, soll aber vorgekommen sein.
Es gibt durchaus das Phänomen, dass man mit "vermeintlich" nicht so guten Noten im Abschluss, durchaus eine sehr passable Karriere hinlegt. Leistungen im Studium sagen nur sehr beschränkt etwas über die spätere Bewährung im Berufsleben aus. Was nutzen Spitzennoten, wenn man nicht in der Lage ist, eine schnelle Entscheidung zu treffen oder Personal zu führen ... oder etwas zu Tode analysiert statt einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
Grundsätzlich heißt Laufbahnbefähigung, dass man für alle Aufgaben seiner Laufbahn eingesetzt werden kann. Der Universitätsabschluss mit seiner Fachrichtung mag da bei der ersten Station, vielleicht noch bei der Auswahl der zweiten Station einer Laufbahn eine Rolle spielen, irgendwann stellt man aber für sich fest, welche Bereiche man persönlich eher präferiert und welche Bereiche man lieber meidet.
Juristen sind halt von Hause aus auf Rechtsthemen abonniert und das macht es manchmal recht schwierig, andere als rein juristische Gesichtspunkte, berücksichtigt zu bekommen. Da sind andere Fachrichtungen immer wieder gerne willkommen, um frischen Wind hinein zu bringen.