Zu 2.)
Kommt drauf an - wenn in der Verwendung Bedarf besteht, ist auch eine Wiedereinstellung im aktuellen DG als SaZ grundsätzlich möglich. ATNs der Reserve sind nicht "minderwertig", alles was du an Ausbildung bisher erhalten hast, bleibt dann auch bei einer Wiedereinstellung gültig.
Zu 4.)
Die reine ResOffz adW Ausbildung sind ja nur die paar Wochen ROL1+2 sowie Truppenpraktika (falls das so noch aktuell ist; vor ein paar Jahren waren es noch ca. 5 Wochen für LG und 5 Wochen für Truppenpraktika). Danach ist man Lt und das von dir beschriebene "Bindeglied" - kann also unfallfrei den Weg zur Truppenküche zurücklegen (als "Hauptqualifikation"). Wer Zeit und Lust hat, kann aber auch Lehrgänge der Aktiven besuchen (bei vorhandenen Kapazitäten), jedes Jahr mehrere Wochen/Monate in der Truppe auf dem Beorderungsdienstposten üben und bei Bedarf auch mit in den Auslandseinsatz verlegen - und demnach auch mit den aktiven Kameraden auf Augenhöhe agieren.
Wenn es näherungsweise in diese Richtung gehen soll, also Verwendung analog zu einem aktiven Kameraden, musst du realistisch betrachtet 6-8 Wochen pro Jahr, besser aber noch mehr (nach erfolgter Beförderung zum Lt), abkömmlich sein.
Warte aber erstmal ab, bis du einen positiven Bescheid für die Einplanung vorliegen hast und dann die "Pflichtausbildung", also die ROL (oder wie auch immer die LG jetzt heißen) durchlaufen hast - bis dahin sind dann vermutlich schon >2 Jahre ins Land gegangen und du hast dann vermutlich das Studium bereits abgeschlossen. Ob der zivile AG dann noch Freistellungen im o.g. Umfang zu tragen bereit ist, ist stark anzuzweifeln und bestenfalls große Glückssache.