Tag Kameraden,
ich suche eine Regelung darüber unter welchen Bedingungen Frühsport erlaubt ist...
A1-224/01 Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit
302. Allgemeine Grundsätze für beide Ausbildungsteilgebiete Die Allgemeine Sportausbildung und das Militärische Fitnesstraining sowie das Erbringen von Leistungsnachweisen sind im Dienstplan zu befehlen bzw. in Weisungen zu regeln (vgl. Abschnitt 3.6)
304. Allgemeine Sportausbildung ist regelmäßig und planmäßig mit mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche26 durchzuführen27.
Dabei ist eine Verteilung der Unterrichtseinheiten auf 3 Trainingseinheiten pro Woche anzustreben28. Das Training ist vorrangig auf die Steigerung bzw. den Erhalt der KLF in der Bw gemäß Stufenmodell (vgl. Abb. 1) sowie auf die Erfüllung der Leistungsnormen zur Überprüfung der KLF auszurichten.
Von diesen Vorgaben abzuweichen ist nur aus zwingenden dienstlichen Gründen und nach Entscheidung des bzw. der nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten (oder vergleichbar)29 zulässig.
306. Allgemeine Sportausbildung muss von qualifiziertem Personal durchgeführt werden30:
• Übungsleiterin bzw. Übungsleiter Bw oder
• Fachsportleiterin bzw. Fachsportleiter.
Soldatinnen bzw. Soldaten mit einer Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), eines Sportfachverbandes oder mit vergleichbaren Voraussetzungen31 können auch mit der Durchführung beauftragt werden. ZivPersBw mit einer Lizenz des DOSB, eines Sportfachverbandes oder mit vergleichbaren Voraussetzungen kann eingesetzt werden.
330. Im Rahmen der Organisation und Durchführung des Militärischen Fitnesstrainings sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der jeweiligen Dienststellen zu berücksichtigen53.
Insbesondere muss Militärisches Fitnesstraining von Ausbilderinnen bzw. Ausbildern MilFit durchgeführt werden.
Grundsätzliche Bestimmungen
Sicherheitsbestimmungen
401. Die Sicherheitsbestimmungen im Ausbildungsgebiet KLF in der Bw gelten für die Allgemeine Sportausbildung, das Militärische Fitnesstraining, den freiwilligen Sport bzw. das freiwillige Militärische Fitnesstraining im Verantwortungsbereich der Bw, Sportveranstaltungen, MilFitWettkämpfe und die Besondere Sportausbildung.
402. Die Sportausbilderinnen bzw. Sportausbilder und Ausbilderinnen bzw. Ausbilder MilFit tragen im Bereich der KLF-Ausbildung die Verantwortung für die Gesundheit der ihnen anvertrauten Soldatinnen und Soldaten. Sie müssen die für die einzelnen Sportarten und Trainingsmaßnahmen geltenden Sicherheitsbestimmungen kennen und ihre Einhaltung gewährleisten.
403. Im Rahmen der Unfallverhütung ist dafür zu sorgen, dass • das Sicherheitsbewusstsein der Soldatinnen und Soldaten durch sinnvolle Anleitung und Gewöhnung an ein geordnetes, umsichtiges und eigenverantwortliches Verhalten geweckt wird, • die Planung, Organisation und Durchführung der jeweiligen Zielgruppe und der Ausbildungssituation angepasst und insbesondere die körperliche Belastung richtig dosiert wird, • bei Dunkelheit im Rahmen des Trainings außerhalb von Sporthallen und Fitnessräumen von jeder Soldatin bzw. jedem Soldaten ein Signalband72 zu tragen ist und • bei Unfällen die Bestimmungen des Arbeitsschutzes (z. B. Meldewesen) beachtet werden