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Autor Thema: Wiedereinstellung aufgrund im Dienst zugefügter körperlicher Beschädigung.  (Gelesen 1610 mal)

miT

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Mahlzeit,
es ist mir etwas peinlich, ich habe das Gefühl, ich müsste die Frage selber beantworten können. Ich habe einen Fall vorliegen, in dem Soldat X, 2012 während einer Übung unter extremster Körperlicher Belastung in Zusammenspiel mit Hitze zusammengebrochen ist. Die Übung war im Inland und kein Einsatz. Ein Fehlverhalten der DV wurde bereits zu Dienstzeiten schriftlich festgehalten und Disziplinarisch geahndet.

Der Kamerad wurde im Rahmen dessen mehrfach im BWK vorgestellt, neurologisch, internistisch und kardiologisch eingehend Untersucht. Es konnte eine Ursache für die Stattgehabte Situation gefunden werden aber keine Folgebeschädigung und der Soldat ist zurück in den Dienst gegangen. Es gibt eine ausführliche Dokumentation des Geschehens und der Behandlung die dem Kameraden vorliegt.

Nun wurde Jahre später eine schwere Schädigung des Herzens festgestellt, die laut zweier unabhängigen Gutachten mit ziemlicher Sicherheit auf das Ereignis im Dienst zurückzuführen ist sowie auch das übersehen der Folgeschädigung Dokumentiert ist und in seinem heutigen Beruf zu einer Berufsunfähigkeit führt, nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führt.

An dieser Stelle nehmen wir das oben genannte als Gottgegeben hin und hinterfragen an dieser Stelle die Gutachten auch nicht.

1. Welche Anträge sollten seitens des Kameraden gestellt werden/ müssen gestellt werden
2. Kann ein Antrag auf Wiedereinstellung aufgrund der Situation erfolgen und wenn ja auf welcher Grundlage? (Keine Wahrscheinlichkeit vorhersagen, sondern nur die gesetzliche Grundlage auf der die Wiedereinstellung beruhen würde)
3. Weitere Tipps die ich dem Kameraden mit auf den Weg geben kann?

Rückfragen Jederzeit erwünscht.
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miT

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Vergessen, wichtig, Aberkennung der WFVIII und daher Entlassung zur nächsten Festsetzung war gegeben. Fragwürdig, aber ich füge es als Information hinzu.
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ulli76

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Nein, Wiedereinstellung ist nur bei Einsatzbeschädigung vorgesehen.

Wenn ich den einen Halbsatz richtig deute, hat man eine Ursache für den Zusammenbruch gefunden, der nichts mit der Witterung zu tun hatte. Und DIE war ursächlich für die Aberkennung der WFV und die Entlassung?

Er kann einen Antrag auf Wehrdienstbeschädigung stellen und würde bei ausreichend GdS Zahlungen bekommen.

Er sollte sich an das Integrationsamt seines Landkreises wenden und sich dort ausführlich beraten lassen.

Wichtig wäre auch, dass er sich um seine Zukunft kümmert und nicht darum, sich von der Bundeswehr versorgen zu lassen. sonst haben wir den nächsten Medienkasper mit gescheitertem Leben.
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miT

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Wenn ich den einen Halbsatz richtig deute, hat man eine Ursache für den Zusammenbruch gefunden, der nichts mit der Witterung zu tun hatte. Und DIE war ursächlich für die Aberkennung der WFV und die Entlassung?
So wie ich das lese, ist der Grund des Zusammenbruches eine Folge der Witterung in Zusammenhang mit dem Fehlverhalten des DV, nur hat man die daraus resultierende Folgeschädigung übersehen, die wohl schon 2012 zu erkennen gewesen wäre laut Gutachten. Trotzdem hat man den Zusammenbruch in Verbindung mit der WFV gesetzt und diese aberkannt. Leider ist der Brief des BWK ziemlich unlogisch daher nehme ich das einfach als "isso" hin.

Wichtig wäre auch, dass er sich um seine Zukunft kümmert und nicht darum, sich von der Bundeswehr versorgen zu lassen. sonst haben wir den nächsten Medienkasper mit gescheitertem Leben.

Das passiert schon, keine Sorge, ist ein guter Junge. Da die G Ziffer die er Brauch für seinen Job nun nicht mehr vergeben wird, kam die Frage auf ob eine Rückführung in den Dienst möglich ist, da laut Gutachten eine frühzeitige Behandlung nicht zur Verschlechterung des Zustandes geführt hätte und dies ist auf die Fehlbehandlung im BWK zurück zu führen.

WDB war jetzt auch meine Idee, um die Wiedereinstellung kenne ich mich nicht aus, daher die Frage.
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ulli76

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Das ist alles sehr merkwürdig. Wegen nem einzelnen Zusammenbruch unter solchen Bedingungen verliert man doch nicht die WFV.
Und dann ist die Frage, welche Folge man wie hätte behandeln sollen.

Achso- WEGEN einer WDB, die nichts mit einem Einsatz zu tun hat, wird er nicht wiedergeingestellt werden. Er könnte aber TROTZ der WDB wiedereingestellt werden. Aber: Wenn er ein gutachtenrelevantes kardiales Problem hat, wird er keine Tauglichkeit bekommen.

Jetzt ist die spannende Frage, für was er zwei Gutachten hat, obwohl nicht einmal eine WDB beantragt ist.
Und genau das- Antrag auf WDB oder bei anerkannter WDB ein Verschlechterungsantrag- ist das einzig zielführende.
Dann wird schön die Kausalitäten durchdeklinieren.
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F_K

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Halten wir mal fest:

- er ist "gesund" entlassen worden, trotz Untersuchung im BWK.
- es liegt keine WDB vor, noch wurde diese beantragt.
- Jahre später trotz Gesundheit eine Kausalität und einen Behandlungsfehler nachzuweisen, ist quasi unmöglich (da kann ja vieles in der Zwischenzeit passiert sein.

Mit schwerer Herzschädigung ist eine Wiedereinstellung unmöglich.

Er kann natürlich nachträglich einen WDB Antrag stellen - sollte sich aber der geringen Chancen bewusst sein.
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