Mahlzeit,
es ist mir etwas peinlich, ich habe das Gefühl, ich müsste die Frage selber beantworten können. Ich habe einen Fall vorliegen, in dem Soldat X, 2012 während einer Übung unter extremster Körperlicher Belastung in Zusammenspiel mit Hitze zusammengebrochen ist. Die Übung war im Inland und kein Einsatz. Ein Fehlverhalten der DV wurde bereits zu Dienstzeiten schriftlich festgehalten und Disziplinarisch geahndet.
Der Kamerad wurde im Rahmen dessen mehrfach im BWK vorgestellt, neurologisch, internistisch und kardiologisch eingehend Untersucht. Es konnte eine Ursache für die Stattgehabte Situation gefunden werden aber keine Folgebeschädigung und der Soldat ist zurück in den Dienst gegangen. Es gibt eine ausführliche Dokumentation des Geschehens und der Behandlung die dem Kameraden vorliegt.
Nun wurde Jahre später eine schwere Schädigung des Herzens festgestellt, die laut zweier unabhängigen Gutachten mit ziemlicher Sicherheit auf das Ereignis im Dienst zurückzuführen ist sowie auch das übersehen der Folgeschädigung Dokumentiert ist und in seinem heutigen Beruf zu einer Berufsunfähigkeit führt, nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führt.
An dieser Stelle nehmen wir das oben genannte als Gottgegeben hin und hinterfragen an dieser Stelle die Gutachten auch nicht.
1. Welche Anträge sollten seitens des Kameraden gestellt werden/ müssen gestellt werden
2. Kann ein Antrag auf Wiedereinstellung aufgrund der Situation erfolgen und wenn ja auf welcher Grundlage? (Keine Wahrscheinlichkeit vorhersagen, sondern nur die gesetzliche Grundlage auf der die Wiedereinstellung beruhen würde)
3. Weitere Tipps die ich dem Kameraden mit auf den Weg geben kann?
Rückfragen Jederzeit erwünscht.