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Autor Thema: Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen  (Gelesen 12668 mal)

JensMP79

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #45 am: 18. Mai 2021, 15:03:23 »

Zitat
Wie sieht das ganze den theoretisch in einer RSU (Ablauf) ab Uffz (RFA) aus in Bezug auf die ZDv bzw. Bereichsvorschrift zur Erlangung (Voraussetzungen) des TA Personal der Sicherungstruppe in Bronze?

a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten (ab wann?)
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv, ist klar!
c) und weitere Voraussetzungen zu o.g. Verwendung.
Für eine Erläuterung wäre ich dankbar...

Grundsätzlich: Es gibt für die SKB keine eigene C Vorschrift.

Die C Vorschrift UTB Heer gibt kein TA Sicherungstruppe her. Findet also keine Anwendung.

Also gilt die Anzugsordnung, A1-2630/0-9804, Nr. 5.10.2 ff.

Die sagt zum Streitkräftegemeinsame TA Sicherungstruppe in Stufe 1 folgendes:

"Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung" heißt:

erfolgreiche Teilnahme an einer Militärischen Ausbildung, der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID und die diesbezügliche fachbezogene Verwednung. Die Zeit der Ausbildung zählt mit.

Weiterhin gilt für RDL:

Die zeitliche Voraussetzung für Tätigkeitsabzeichen der Stufe I, die an eine sechsmonatige
fachbezogene Verwendung geknüpft sind, ist demnach grundsätzlich nach Ableisten von mindestens
sieben oder mehr Dienstleitungstagen eines Kalenderjahres erfüllt.


Tipp (der bereits gegeben wurde):

Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.

Achtung:

Die C Vorschriften der TSK/UTB sind nicht auf die A Vorschrift abgestimmt. Unter anderem unterscheiden sich die Voraussetzungen erheblich. Beispiel: Scharfschütze/Präzisionsschütze
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F_K

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #46 am: 18. Mai 2021, 15:34:13 »

@ JensMP79:

Wenn es nach der früheren Absicht geht - gibt es KEIN TA Sicherungstruppe im Heer / HUT - denn im Heer sichert sich jede Truppe selber (jederzeit, ohne besonderen Auftrag).

Damals schon gab es Tätigkeiten, denen kein TA zugeordnet war.

Es ist also die Frage zu klären: hat das Heer die AVR "RSU" einem TA zugeordnet?

Ich vermute mal, eher Nein - denn das Heer hat keine RSU Kräfte...
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JensMP79

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #47 am: 18. Mai 2021, 15:39:23 »

Deswegen ja:

Zitat
Tipp (der bereits gegeben wurde):

Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.

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F_K

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #48 am: 18. Mai 2021, 16:30:05 »

@ JensMP79:

Die Zuordnung AVR / TA liegt in der Verantwortung der TSK.

Erfolgt in der zuständigen TSK keine Zuordnung, dann gibt es KEIN TA in dieser TSK / hier z. B. HUT.

Es ist also erstmal zu klären:

- welcher Uniformträgerbereich hat bro74.
- Wenn HUT (aber SKB keine eigene C Vorschrift in dem Bereich - was nachvollziehbar wäre), dann gilt die Heer C Vorschrift.

Folgerichtig dann also KEIN Sicherungstr TA.

... und RSU ist eben auch kein "Rohrwaffenpersonal" - es KANN die Folge haben, dass KEIN TA zugeordnet ist, also gibt es "nichts".
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bro74

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #49 am: 18. Mai 2021, 16:37:14 »

Deswegen ja:

Zitat
Tipp (der bereits gegeben wurde):

Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.

Ist in der RSU der OrgFw (Zuständigkeit).

TA muss es geben:
http://rsu-kraefte.blogspot.com/2015/12/rsukp-rheinland-pfalz-ausbildung-2015.html

"Im Anschluss erhielten 18 Soldaten das Tätigkeitsabzeichen „Sicherungsdienst“ in der Stufe 1. Mit der Vorstellung des Jahresausbildungsplans für 2016 endete die Blockausbildung."
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F_K

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #50 am: 18. Mai 2021, 17:00:26 »

@ bro74:

Es gibt ein TA Sicherungstruppe, JA - so die Anzugordnung.

Ob dies RECHTMÄSSIG dort (in der RSU) verliehen wurde, ist hier (mit Quellen) noch nicht belegt.

Auch mir wurden schon (fehlerhaft, das "Falsche") TA verliehen - und ich habe schon Berichte in der Loyal gelesen, wo Leistungsabzeichen mit "DSA Abnahme" verliehen worden sind, als schon längst auf BFT umgestellt war.

Also Hinweis: Webseiten / Zeitungen verbreiten öfter mal Informationen, die einer Überprüfung nicht standhalten.
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StierAeneas

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #51 am: 18. Mai 2021, 17:13:47 »

Hallo :)

Ich habe hier sehr interessiert mitgelesen, bin aber gerade etwas verwirrt.

Habe ich das - im Ergebnis - richtig verstanden ?

Ab jetzt wird ein Tätigkeitsabzeichen nicht mehr ab Ausbildungshöhe 7 / Dienstgrad Unteroffizer einer Verwendung verliehen, sondern ab der ersten fachlichen TIV-ID in einer Verwendung ?

Beispiel: Nicht mehr ab SanUffz, sondern schon ab SanSdt ? (solange weiterhin fachlich dort verwendet und ausreichend Dienstzeit abgeleistet) ?

Vielen Dank !!

Gruß,
StierAeneas
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bro74

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #52 am: 18. Mai 2021, 17:37:28 »

@ bro74:

Es gibt ein TA Sicherungstruppe, JA - so die Anzugordnung.

Ob dies RECHTMÄSSIG dort (in der RSU) verliehen wurde, ist hier (mit Quellen) noch nicht belegt.

Auch mir wurden schon (fehlerhaft, das "Falsche") TA verliehen - und ich habe schon Berichte in der Loyal gelesen, wo Leistungsabzeichen mit "DSA Abnahme" verliehen worden sind, als schon längst auf BFT umgestellt war.

Also Hinweis: Webseiten / Zeitungen verbreiten öfter mal Informationen, die einer Überprüfung nicht standhalten.

Prüfe! E-Mail an OrgFw is raus...wenn er gut drauf ist, gibts ggf. eine fachkundige Antwort (für die SKB). 8)

Habe ihm den Link mitgeschickt vielleicht hilft das zur Klärung...
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F_K

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #53 am: 18. Mai 2021, 17:49:40 »

.. aber eine Antwort ohne Quellen bitte nicht akzeptieren.

Danke.
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StierAeneas

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #54 am: 18. Mai 2021, 17:55:56 »

Danke auch von mir nochmal :)
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bayern bazi

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Antw:Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen
« Antwort #55 am: 19. November 2021, 19:33:44 »

Mal eine Frage an die §§ Reiter hier ;)

für TA sind ja 14 Tage Dienst im Jahr (in der Funktion) vorgegeben

grade bei ZMZ ist es ja "normal" 2 oder 3 Übungen im Jahr am WE  (je 2 oder 3 Tage RDL) also kommt man dann unter die 14 Tage

was aber öfters  ist sind DVag´s für 1 Tag bei Übungen der HiOrg , für Tagungen ec 

genau so die Tage, Zahlen dann die DVag Tage, wenn man an Märschen oder Schießausbildung / SAN - Ausbilddung ...  in DVag teilnimmt;  dies zählt ja zur IGF/KLF,  welche ja auch zur Beorderung auf dem DP zählen

und vor allem - gibts da eine Quelle dazu

(in der Laufbahnverordnung gibt es ja analog die Möglichkeit DVag´s für die Beförderung mit anzusammeln)


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