Und zwar sind zwei Kameraden mit mir zusammen auf einem Mittwoch Abend 4 Minuten zu spät in der Kaserne angekommen. Es hieß 23 Uhr sollten alle in der Kaserne sein.
War Zapfenstreich durch den Disziplinarverfahren befohlen? Wenn ja, zu welchem Zweck? Die Frage ist wichtig!
Die zwei haben mich vom Bahnhof abgeholt und wir sind dann losgefahren. Das war 22:31. Mein Zug kam 22:20 an. Wir sind dann Punkt 23 Uhr an der wach gewesen und haben uns 23:04 bei unserem Zugführer verspätet gemeldet.
4 Minuten Verspätung sind ja nun kein Staatsverbrechen. Da Sie nicht zu spät kommen wollten, kann Ihnen der Disziplinarvorgesetzte ja nur einen fahrlässigen Verstoß gegen die Gehorsamspflicht vorwerfen. In diesem Zusammenhang hat er zu prüfen und zu ermitteln, ob Sie bei der Auswahl Ihres Zuges Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Dies wäre der Fall, wenn der Zug tatsächlich zu knapp kalkuliert gewesen wäre und Sie einen früheren Zug hätten nehmen müssen. Ihre Sorgfaltspflichten hätten Sie hingegen nicht verletzt, wenn der Zug unvorhergesehener Weise Verspätung gehabt hätte.
Es war aber weder Dienst oder eine Dienstzeitunterbrechung. Es war Feiertag und die 23 Uhr war eine Richtzeit. Es wurde nicht darauf hingewiesen daß diese Uhrzeit genau zuhalten war. Es gab nach der Ankunft auch keine weiteren Aufträge oder sonstiges.
Wie gesagt, es kommt entscheidend auf die Befehlslage an. Normalerweise wird Zapfenstreich im Dienstplan befohlen. Und wenn tatsächlich 23:00 befoheln war und es hierfür auch einen dienstlichen Grund gab, dann muss man sich an den Befehl auch halten.
Meine Frage ist wie man dagegen vorgehen kann
Im Moment kann man gar nichts machen. Wenn (!) der Chef tatsächlich eine echte Disziplinarmaßnahme verhängt, dann kann man gegen die Disziplinarmaßnahme Beschwerde einlegen. Dann prüft der Kommandeur den Vorgang. Bis es soweit ist, müssen Sie aber abwarten.
ob das alles legitim war
siehe oben.
und mit welcher Strafe man rechnen kann.
Alles was über einen Verweis hinausgeht, dürfte wohl ziemlich überzogen sein.....