Wie ist es möglich, dass ein Reservist, der eine Reservedienstleistung ableistet und demnach Soldat nach dem Soldatengesetz ist, Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 hat?
Entweder er ist Soldat oder arbeitssuchend.
Weil RDL i.d.R. in den Bewilligungszeitraum von ALG II fallen.
Geht die RDL z.B. nur 2 Wochen... des Monats... muss ja trotzdem der gesamte Monat mit ALG II weiter abgedeckt sein...
Damit die ARGE dies nachvollziehen und berechnen kann...
+ muss die RDL dem Amt gemeldet werden
+ wird das Amt die gesetzlich vorgesehenen Anrechnungen vornehmen
Wo kann man dies nachlesen?
Siehe u.a. das o.g. Urteil des LSG und hier im Anhang u.a. Seite 17 - 19
"Einkommen – was zählt? Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die über ein Einkommen verfügen, brauchen weniger finanzielle Unterstützung vom Staat. Das Einkommen wird daher bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt; allerdings nicht in vollem Umfang, um Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung zu setzen.
Einkommen, das bei der Berechnung berücksichtigt wird:
Leistungen nach dem Wehrsold-, Bundesfreiwilligendienstgesetz und Unterhaltssicherungsgesetz,
Einkommen, das bei der Berechnung
nicht berücksichtigt wird:
bei Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag und der Leistungszuschlag,"