Ansich sind in dieser Liegenschaft zuwenig Unterkünfte vorhanden.
Jetzt ist es dazugekommen, dass man es scheinbar zeitlich gesehen nicht bedacht hat, dass ab 7.1. mehr Leute zum LG und Dienstleistung kommandiert werden als Stuben zur Verfügung stehen. Die jeweiligen Zeiträume liegen unter 4 Wochen dauer. Die Stubenverfügbarkeit für diese Kameraden zu erhönen, hat man nun mittels mündlichen Gespräch durch die VP, in dem man andere TG Empfänger hat ausrichten lassen, dass sie binnen 2 Tagen die Stuben räumen sollen (Dies wurde dann durch ersten Prostest bis auf 20.12. verlängert).
Die Vermutung, warum die VP es hat ausrichten müssen, ist, dass man der direkten Konfrontation mit den betroffenen Soldaten aus dem Weg gehen wollte. Sowie zugleich scheinbar auch den Eindruck erwecken lassen wollte, dass die VP mit der Art und Weise wie dies nun Ablaufen soll, zustimmt.
Dazu stellt sich auch der Sachverhalt dar, dass eine Person bisher zur Dienstleistung kommandiert ist und ebenso am 7.1. aufgrund der darauffolgenden Versetzung Dienstantritt hat (Versetzung mit TG).
Die interne Klärung bezieht sich darauf, dass generell eine kurzfristige Unterbringung in einen Hotel von Führungsseite nicht gewünscht ist.
Desweiteren besteht für KasFw aufgrund der Anzahl der Stuben, welche der Einheit bereits Zurverfügung gestellt wurde, erst Klärungsbedarf mit KpChef, bevor er die Bescheinigung, dass keine adäquate Unterkunft zur Verfügung steht, ausstellen wird.
Das Versagen der Stube wurde nur durch die VP mündlich ausgesprochen. Es wurde bis dato keine schriftliche "Kündigung" ausgehändigt.
Es geht jetzt in der Fragestellung nicht darum, dass man mit Trennungsübernachtunggeld ausserhalb der Kaserne eine Wohnung nimmt. Sonder einzig und allein umd Fristen.
Da es durchaus etwas sportlich ist, binnen 8 Werktagen eine entsprechende Wohnung zu finden, zumal bis dato die Bescheinigug durch den KasFw verwehrt blieb.