Aber einen Brückentag dadurch zu erzwingen? Naja...
Das hat nichts mit erzwingen zu tun. Der Disziplinarvorgesetzte ist durch die SAZV
verpflichtet Mehr- und Minderbelastungen seiner Soldaten im Rahmen der Arbeitszeit (exklusive der persönlichen Urlaubsplanung) exakt zu planen und diese Planungen auch über Jahre nachzuweisen!
Ein Soldat hat darüber hinaus auch
kein individuelles Antrags- oder Mitsprache
recht in Bezug darauf wann Mehrarbeit erfolgt oder abgegolten wird. Hier wird er ausschließlich durch seine VP vertreten (was natürlich nicht heißt, dass Vorgesetzte nicht trotzdem auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Soldaten eingehen/eingehen können, sollten, müssen, da Fürsorge).
Und wenn der Disziplinarvorgesetzte unter Mitwirkung der VP festlegt, dass an einem bestimmten (Brücken-)Tag die Kompanie Mehrarbeitsausgleich hat, dann ist das so. Er kann allerdings niemandem (der z.B. keine Mehrarbeit aufgebaut hat) befehlen nicht doch Urlaub für diesen Tag zu beantragen. Einen TE-Fhr, der anführt, dass er a) keine Mehrarbeit auf dem Konto hat und glaubhaft darlegt, dass b) an er diesem Tag dienstlich durchaus sinnvoll zu tun hätte, werde ich dann logischer Weise nicht nach hause schicken. Den Mannschaftssoldaten aber sicherlich schon, wenn niemand da ist, der ihn führt.
Nichts desto trotz: Einzelfälle sind immer als Einzelfälle zu bewerten und deswegen ist der Hinweis mit der Frage im Intranet der einzig richtige. Der Bürokratiewust, der mit der SAZV geschaffen wurde hat nämlich auf allen Ebenen der Bundeswehr zusätzlich nicht zur Rechtssicherheit beigetragen.
Gruß Andi