@ Justaguy, Ihr Ansinnen wird auch jetzt nichtr sinnvoller.
Wir haben hier die Darstellung eines Fragenstellers. Der spricht erkennbar davon, dass er "im Dienst gerne mal pfeifend" unterwegs wäre. Und dass ihn ein Oberleutnant ins Achtung ge3st3llt hätte und ihm befohlen hätte, das Pfeifen einzustellen.
Soweit zur Darstellung des Fragenstellers. Wir dürfen hier einzig und allein festhalten, dass er (wohl aufgrund seiner Darstellung) von einem Oberleutnant während der Dienstzeit vom Pfeifen abgehalten wurde. Wo dies stattfand, ist vom Fragensteller nicht vorgebracht worden. Unerheblich ist dabei die Frage, ob es ausschlaggebend wäre, ob man nun einen Dienstanzug trägt.
Da über den Oberleutnant nicht mehr bekannt ist, ist es ebenfalls unerheblich, ob er nun Vorgesetzter nach § 1, 4 oder 6 der VorgVO ist. Denn in jedem Falle wäre er berechtigt, einen Soldaten niedrigeren Dienstgrads bei entsprechend gezeigter Unaufmerksamkeit oder Desinteresse ins Achtung zu stellen. Und wenn er es in der entsprechenden Situation für deplatziert hält, dass ein Untergebener pfeifend in Uniform durch die Gegend läuft, dies auch abzustellen, wenn er dadurch die Disziplin für gefährdet erachtet. Dem Vorgesetzten ist per Gesetz ein entsprechender Interpretationsspielraum zugestanden, weil weder das Soldatengesetz, noch Verordnungen alle erdenklichen Verhaltensweisen einzeln normiert. Der Soldat hat hingegen das Beschwerderecht, wenn er meint, dass seine Rechte durch den Eingriff eines Vorgesetzten nicht berücksichtigt wurden und er sich somit beschwert sieht.
Im Übrigen wissen wir weder, in welcher Situation der Oberkeutnant den Fragensteller antraf, noch genau, was er "gepfiffen" hatte, noch die Intervenztionen des Oberleutnant in der Zeitfolge abliefen. So wie der Fragensteller es darlegte, scheinen mir da einige Lücken in der Darstellung bewusst zu bestehen. Insofern halte ich Ihren Beitrag it Folgerungen für genauso einseitig, wie die Darstellung des Fragenstellers.