@Nachtmensch
Zunächst mal würde ich empfehlen richtig zu lesen!
Ich kann dir natürlich kein Urteil Urteil eines BVerfG nennen, da es kein Urteil gibt. Das hatte ich aber auch nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, dass es wohl nicht so ganz verfassungskonform ist.
Die Quelle meiner "Behauptung" ist (bzw. war, siehe unten) das BAPersBW. Dieses hat seinen Sitz in Köln und ist berechtigt dahingehend Auskunft zu erteilen.
Eine interne Weisung vom Ministerium an die obere Behörde kann man natürlich nicht öffentlich nachlesen. Das du das fragst, zeigt schon, dass du da nicht im Thema bist.
Dass man "nur" einen Versetzungsantrag stellen muss hat auch keiner behauptet. ich weiß nicht so recht was mit dir los ist bzw. was dein Problem ist. Um deine Frage zu beantworten wie viele Master da Theater gemacht haben und auf einer "Beförderung" gepocht haben:
Laut Aussage des BAPersBW waren es viele, sonst hätte es eine entsprechende Weisung nicht gegeben.
Grundsätzlich empfehle ich dir richtig zu lesen und bei Unklarheiten kannst du selbst beim BAPersBW anrufen und dich aus erst4er Hand informieren. So hab ich das nämlich auch gemacht...
Bei mir war es so, dass ich mich für den Direkteinstieg gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst beworben habe. Mit meinem Master. Das war im Mai/Juni 2018. Ich bekam sofort die Mitteilung dass ich aufgrund des Masterabschlusses nicht für das Bewerbungsverfahren im gehobenen Dienst zugelassen werden kann, da ich mich mit Master ausschließlich in den höheren bewerben könne.
Nach dem oben genannten Telefonat mit dem BAPersBW wurde ich dann dennoch zugelassen, da ich zu dem Zeitpunkt gerade erst an der Masterarbeit saß und noch nicht abgegeben hatte. In dem Telefonat wurde mir das zuvor geschilderte bestätigt. Ob du mir das jetzt glaubst oder es besser wissen willst, interessiert mich ehrlich gesagt nicht. Das war die Reglung bei der Bundeswehrverwaltung und zwar auf Weisung des Ministeriums.
Ich schreibe das war die Regelung, weil sich das vor kurzem geändert hat. Das habe ich am Mittwoch während meines AC in Köln erfahren. Die Regelung/Weisung gibt es tatsächlich aktuell nicht mehr (Aussage des Kommissionsleiters im BAPersBW).
Wann das geändert wurde weiß ich nicht. Im Juli/Aug war es definitiv noch so, dass man mit Master nicht zugelassen wurde.
Mir ist es auch ehrlich gesagt Wurst, denn ich wurde am Mittwoch eingestellt. Wenn du es besser weißt als das BAPersBW, dann bitte :-D...