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Autor Thema: Vorläufige Einplanung  (Gelesen 1591 mal)

Joni98

  • Gast
Vorläufige Einplanung
« am: 25. September 2019, 19:58:53 »

Hallo,

Ich wurde zum 01.04 vorläufig eingeplant, nachdem ich alle Atteste und Unterlagen eingereicht habe, wurde wohl auch alles geklärt. Man hat mir am Telefon bestätigt, das alles geklärt worden ist jedoch die vorläufige Einplanung bleibt da man ja nie wissen kann was bis dahin passiert. Ist das denn jetzt eine direkte Zusage? Es steht nichts mehr offen. Mein Ort für die Grundausbildung steht wohl auch nicht fest weil für April wohl noch die Konferenz aussteht. Mein Problem ist das mein Arbeitsvertrag zum 31.12 beim alten Arbeitgeber ausläuft und ich wissen muss wie ich am besten vorgehen soll.

Gruß
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Vorläufige Einplanung
« Antwort #1 am: 25. September 2019, 20:04:37 »

Tja, hier wird das niemand wissen. Das kann nur Ihr Einplaner wissen. Wenn der das nicht beantworten kann, wie sollen wir das denn können?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.792
Antw:Vorläufige Einplanung
« Antwort #2 am: 25. September 2019, 20:12:36 »

Die Heranziehung kommt in aller Regel erst ein bis zwei Monate vorher.

Nach meinem Kalender liegt zwischen dem 31. 12. und dem 1. 4. ein Quartal - da sollte man sich schon um Beschäftigung bemühen ...
Gespeichert
 

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