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Autor Thema: §3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel  (Gelesen 2776 mal)

Dusty4711

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§3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel
« am: 02. Februar 2019, 09:56:14 »

Servus Kameraden,

auf meinem Feldwebellehrgang bekam ich mal beigebracht (soweit ich mich erinnern kann), dass der KpFw allen Unteroffizieren und Mannschaften vorgesetzt ist, soweit sie im Dienstgrad unter ihm oder gleich sind.
Diesen Passus finde ich allerdings weder in der Vorgesetztenverordnung, noch in der Vorschrifft "Ínnendienst". Kann mir da ggf. jemand helfen?
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LwPersFw

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Antw:§3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel
« Antwort #1 am: 02. Februar 2019, 10:28:24 »

A2-2630/0-0-2 , Anlagen, 2.2


"Der KpFw untersteht unmittelbar der/dem nächsten Disziplinarvorgesetzten. Der KpFw ist
Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich gemäß § 3 der Vorgesetztenverordnung
(VorgV) gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften der Einheit. Innerhalb „klassischer
Truppenstrukturen“ ist der KpFw in seiner Teileinheit zudem unmittelbarer Vorgesetzter
gemäß § 1 VorgV. Er ist befugt, den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines
Aufgabenbereiches sowie seiner Teileinheit im Rahmen der arbeits- und tarif- bzw.
beamtenrechtlichen Bestimmungen dienstliche Anordnungen zu erteilen."


Was "früher" ggf. einmal war, spielt keine Rolle.  ;)

Was Sie benennen, gilt aber für den UvD. (siehe Anlage 2.3)
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KlausP

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Antw:§3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel
« Antwort #2 am: 02. Februar 2019, 10:33:43 »

In der "alten" ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" stand dazu:

Zitat
... 206. Der KpFw steht unabhängig von der Dienstgradstruktur an der Spitze des Unter-
offizierkorps der Einheit und soll durch Charakter, Können und Pflichterfüllung  beispielgebend sein.
Er fördert den Zusammenhalt des Unteroffizierkorps.
207. Er  ist Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich gemäß §3 der Vorgesetztenverordnung (VorgV) gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften seiner Einheit.
Innerhalb seiner Teileinheit ist der KpFw unmittelbarer Vorgesetzter (§ 1 VorgV) ...

Das dürfte in der aktuellen Fassung nicht wesentlich anders sein.  (Danke, @LwPersFw)
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Dusty4711

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Antw:§3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel
« Antwort #3 am: 02. Februar 2019, 10:42:06 »

Herzlichen Dank Pers und Klaus!

Da lag ich wohl ziemlich daneben, oder es änderte sich in der Vergangenheit.
Dann ist der Spieß allen Uffzen und Mannschaftern vorgesetzt. DANKE
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KlausP

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Antw:§3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel
« Antwort #4 am: 02. Februar 2019, 10:48:27 »

Ja, man soll's nicht glauben, aber sowas ändert sich öfter mal. In einer noch älteren Fassung der 10/5 stand z.B.:

Zitat
... Der Kompaniefeldwebel ist Vorgesetzter im besonderen Aufgabenbereich gem. § 3 VorgV gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften seiner Einheit mit Ausnahme der Stabs- und Oberstabsfeldwebel. ...

Zu der Zeit war die große Masse der Spieße aber "nur" HptFw und nicht wie jetzt OStFw.

Okay, ich weiß, "Kriegsgeschichte".  ;)
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ulli76

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Antw:§3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel
« Antwort #5 am: 02. Februar 2019, 10:57:26 »

Und es gab/gibt einen entsprechenden Passus im Erlass Erzieherische Maßnahmen.

@Klaus- ja das kenn ich auch noch.
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Dusty4711

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Antw:§3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel
« Antwort #6 am: 02. Februar 2019, 11:12:14 »

Den Passus im Erlass EM kenne ich, aber auch meine Kameraden im näheren Umfeld dachten, es wäre mal bei der VVO so gelehrt worden.

Wobei der erlass EM auch etwas unschlüssig ist, da KpFw keinen DG-Höheren eine ZEM erteilen dürfen, aber Uffz mP die nach 1,2,3 o.5 vorgesetzt sind, dürfen ALLEN Untergeben eine ZEM erteilen.
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LwPersFw

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Antw:§3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel
« Antwort #7 am: 02. Februar 2019, 13:13:42 »

Den Passus im Erlass EM kenne ich, aber auch meine Kameraden im näheren Umfeld dachten, es wäre mal bei der VVO so gelehrt worden.

Wobei der erlass EM auch etwas unschlüssig ist, da KpFw keinen DG-Höheren eine ZEM erteilen dürfen, aber Uffz mP die nach 1,2,3 o.5 vorgesetzt sind, dürfen ALLEN Untergeben eine ZEM erteilen.

Der Erlass wurde schlicht bis heute nicht an die Vorschrift angepasst.

Rechtlich ist es auch nicht relevant, wenn die Dienstanweisung/Dienstpostenbeschreibung des KpFw wie o.g. verfasst ist.
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Jens79

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Antw:§3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel
« Antwort #8 am: 02. Februar 2019, 13:46:29 »

Zitat
es wäre mal bei der VVO so gelehrt worden.

VorgV  ;)
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S1NCO

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Antw:§3 Vorgesetztenverordnung Kompaniefeldwebel
« Antwort #9 am: 02. Februar 2019, 17:09:45 »

Ja, man soll's nicht glauben, aber sowas ändert sich öfter mal. In einer noch älteren Fassung der 10/5 stand z.B.:

Zitat
... Der Kompaniefeldwebel ist Vorgesetzter im besonderen Aufgabenbereich gem. § 3 VorgV gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften seiner Einheit mit Ausnahme der Stabs- und Oberstabsfeldwebel. ...

Zu der Zeit war die große Masse der Spieße aber "nur" HptFw und nicht wie jetzt OStFw.

Okay, ich weiß, "Kriegsgeschichte".  ;)

Hat sich langsam so "hochgeschaukelt".
Ich kenne es noch so dass der Spieß 6./- (AGA-Kompanie) ein HptFw ist,
die Spieße der 2./- bis 5./- StFw sind und der Spieß 1./- ein OStFw ist.
Das war aber noch die Zeit, als man Angst vor einem OStGefr hatte und es keine 5 Offiziere pro Kompanie (SOLL) gab  ;D.
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